Mögliche Kerosinsteuer sorgt für Ärger in Luftfahrtbranche


BERLIN/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die mögliche Einführung einer europäischen Kerosinsteuer zum Klimaschutz sorgt in Teilen von Wirtschaft und Politik für Empörung. "Eine europäische Kerosinsteuer hätte im internationalen Luftverkehr mit Drittstaaten massive Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Netzwerkfluggesellschaften und hiesigen Luftverkehrsdrehkreuze zur Folge", kommentierte Matthias von Randow vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft am Montag. So würden CO2-Emissionen nicht reduziert, sondern lediglich Zubringerverkehre einseitig verteuert und an die Wettbewerber aus Dubai, Doha, Istanbul und London verschoben.

Werbung

Der Wirtschaftsrat der CDU warnte, eine EU-Kerosinsteuer werde auch Investitionsspielräume für die Erprobung und Anschaffung umweltfreundlicherer Technologien verknappen. Zudem wies er darauf hin, dass in Deutschland bereits eine Luftverkehrsteuer erhoben wird. Die Bundesregierung sei aufgerufen, in Brüssel ein klares Veto einzulegen, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger.

Die Einführung einer Kerosinsteuer könnte laut vorab in die Öffentlichkeit gelangten Dokumenten zu einem Maßnahmenpaket gehören, das die EU-Kommission am Mittwoch der kommenden Woche präsentieren wird. Es soll dazu führen, dass die EU ihr Klimaziel für 2030 erreicht. Auf dem Weg zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 hat sich die Europäische Union das Zwischenziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Das Maßnahmenpaket wird deswegen "Fit for 55" genannt./aha/DP/ngu

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.