Musterentscheid

Wirecard-Prozess: Musterkläger für Schadenersatzforderungen festgelegt


Wirecard-Prozess: Musterkläger für Schadenersatzforderungen festgelegt

Im Ringen um möglichen Schadenersatz für durch die Wirecard-Insolvenz geschädigte Anleger geht es voran.

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am Montag den Musterkläger für das Kapitalanleger-Musterverfahren bestimmt, wie es mitteilte. Der Anleger wurde aus den Klägern von rund 1.800 ausgesetzten Verfahren ausgewählt und hat nun bis Mitte Juni Zeit sich dem Gericht gegenüber schriftlich zu äußern. Danach kommen die Musterbeklagten an die Reihe. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt auch eine mündliche Verhandlung als wahrscheinlich.

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Vor etwa einem Jahr hatte das Landgericht München I den Weg für das Musterverfahren geebnet. Zu den Beklagten zählt dabei in einem großen Teil der Fälle auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.

Wirecard brach im Sommer 2020 zusammen, nachdem der Vorstand eingeräumt hatte, dass 1,9 Milliarden angeblich auf Treuhandkonten verbuchte Euro nicht auffindbar waren. Dem früheren Wirecard-Chef Markus Braun wird derzeit in München der Prozess gemacht. EY hatte die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des früheren DAX-Konzerns über Jahre testiert.

Musterverfahren sollen zentrale Fragen von hoher Instanz klären lassen. Der Musterentscheid gibt dann die Leitschnur für die weiteren Verfahren vor.

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/ruc/DP/ngu

MÜNCHEN (dpa-AFX)

Bildquellen: Wirecard

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