Nahverkehr: Tarifgrenze zwischen Köln und Aachen fällt


KÖLN/AACHEN (dpa-AFX) - Die Tarifgrenze im öffentlichen Nahverkehr zwischen Köln und Aachen ist gefallen. Heute ist der gemeinsame Rheinlandtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) und des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) gestartet. Damit soll das Fahren mit Bus und Bahnen in großen Teilen des Rheinlandes für Gelegenheitsfahrer deutlich einfacher sein.

Werbung

Dagegen bleibt die Tarifgrenze vom VRS zum Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) im Rheinland bestehen. Zum VRR-Gebiet gehört unter anderem die Landeshauptstadt. Wer also von Düsseldorf nach Köln oder umgekehrt mit dem Nahverkehr fahren will, kann den landesweiten Luftlinientarif "eezy.nrw" nutzen. Ansonsten bestehen die bisherigen Übergangstarife weiter.

Insgesamt vier Verkehrsverbünde in Nordrhein-Westfalen

Auch die Tarifgrenze des VRR zum Verkehrsverbund Westfalentarif bleibt bestehen. In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt vier Verkehrsverbünde für den öffentlichen Nahverkehr. Alle vier lichten ihren "Tarifdschungel", indem es wesentlich weniger Preisstufen gibt oder geben soll als in der Vergangenheit.

Für die zahlreichen Besitzer des Deutschlandtickets und Nutzer des landesweiten Luftlinientarifs "eezy.nrw" ändert sich mit den vollzogenen oder angekündigten Tarifreformen der Verkehrsverbünde nichts. Das ist der Großteil der Fahrgäste. Beim VRS betreffen die Veränderungen für Gelegenheitsfahrer nur schätzungsweise zehn Prozent aller Fahrten in diesem Tarifgebiet.

Werbung

Der VRR hat bereits zum 1. März 2025 seine Preisstufen reduziert. Heute trat die zweite Stufe in Kraft. In den Städten Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal werden dabei die getrennten Tarifgebiete zu jeweils einem Tarifgebiet verschmolzen. Westfalentarif plant zum 1. April 2027 eine Tarifreform, bei der ebenfalls die Zahl der Preisstufen deutlich reduziert wird./vd/DP/zb

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.