Neue Richtlinie zur Förderung des Heizungstauschs kommt


BERLIN (dpa-AFX) - Hauseigentümer haben bald endlich Klarheit darüber, wie die künftige staatliche Förderung beim Umstieg auf eine neue klimafreundliche Heizung aussieht. Wie das Bundeswirtschaftsministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte, soll die neue Heizungsförderung wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Haushaltsausschuss des Bundestags muss noch zustimmen.

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Der Heizungstausch könne nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger - vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses - voraussichtlich ab dem 29. Dezember beauftragt und die Förderung dann später beantragt werden. Förderanträge können nach Ministeriumsangaben ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden, auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden.

Bundestag und Bundesrat hatten das neue Gebäudeenergiegesetz - oft als Heizungsgesetz bezeichnet - bereits im September beschlossen. Das Gesetz tritt ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft. Die neue Förderrichtlinie ließ aber auf sich warten.

Die wichtigste Neuerung sind unter bestimmten Voraussetzungen ein Geschwindigkeits-Bonus und ein Einkommens-Bonus.

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Eine nach einem "Baugipfel" der Bundesregierung eigentlich geplante Ausweitung des "Speed-Bonus" für den Austausch besonders alter Heizungen wurde aus Kostengründen gestrichen. Die Bundesregierung muss nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher stopfen.

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz, auf das sich die Ampel-Koalition nach langem Ringen verständigt hatte, soll für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich beschleunigt werden - sprich: der Abschied von fossilen Energien wie Öl und Gas.

/hoe/DP/zb

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