Verbraucher aufgepasst - Das ändert sich ab September 2026 - Mehrere Neuregelungen mit klaren Stichtagen
Der September bringt mehrere Neuregelungen mit klaren Stichtagen, die den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern unmittelbar betreffen.
• Ab dem 27. September gilt EU-weit ein standardisiertes Label zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht
• Selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel ohne externe Kontrolle verschwinden schrittweise aus Handel und Werbung
• Lohnsteuerhilfevereine dürfen ab dem 1. September mehr Steuerpflichtige unterstützen
Neues Gewährleistungslabel
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler in der gesamten EU zwei einheitliche Labels verwenden, die Käufer über ihre Rechte informieren, wie t-online berichtet. Ein Label kennzeichnet das gesetzliche Gewährleistungsrecht: Bei einem Defekt besteht mindestens zwei Jahre lang Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz, unabhängig davon, ob der Händler zusätzlich eine eigene Garantie anbietet. Das zweite Kennzeichen markiert Produkte, für die der Hersteller freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren übernimmt, wie die ING in ihrer Übersicht zu den Finanzänderungen im September darstellt. Beide Angaben sollen Kaufentscheidungen erleichtern, indem sie auf einen Blick zeigen, welche Ansprüche im Schadensfall bestehen und ob ein Anbieter über die gesetzliche Mindestfrist hinausgeht.
Der Termin fällt zusammen mit dem Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie, die im folgenden Abschnitt behandelt wird. Beide Regelwerke verfolgen denselben Zweck: Verbraucher sollen anhand einheitlicher, überprüfbarer Kennzeichnungen erkennen können, welche Aussagen zu einem Produkt tatsächlich zutreffen, statt sich auf Werbeversprechen verlassen zu müssen.
Ende des Greenwashing
Parallel zum neuen Gewährleistungslabel greift ab dem 27. September die sogenannte EmpCo-Richtlinie, die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Sie untersagt allgemeine positive Umweltaussagen zu Produkten, wenn Unternehmen dafür keine anerkannten Nachweise vorlegen können, wie Joscha Steybe, Berater bei der auf nachhaltige Unternehmenskommunikation spezialisierten Agentur SAIM, gegenüber Utopia.de erläutert. Konkret verboten sind demnach Begriffe wie "nachhaltig", "umweltfreundlich" oder "grün", sofern sie nicht durch ein anerkanntes Label wie den Blauen Engel, das EU-Ecolabel oder das EU-Bio-Logo gedeckt sind. Auch die Behauptung "klimaneutral" fällt weg, wenn sie ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruht, bei denen ein Unternehmen für verursachte Emissionen an anderer Stelle Ausgleichsprojekte finanziert.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2024 entschieden, dass Unternehmen in Deutschland den Begriff "klimaneutral" in der Werbung selbst erläutern müssen. Die EmpCo-Richtlinie vereinheitlicht und verschärft diese Vorgabe nun EU-weit, wie aus der Utopia-Recherche hervorgeht. Auch Zukunftsversprechen wie eine geplante Klimaneutralität bis zu einem bestimmten Jahr sind künftig nur zulässig, wenn ein konkreter, extern validierter Transitionsplan vorliegt. Die neuen Regeln greifen überall dort, wo Kaufentscheidungen fallen, also auf Verpackungen, in Onlineshops und im stationären Handel, und wirken laut Steybe indirekt auch auf Unternehmens-Websites. Ergänzend gilt: Umweltaspekte, die nur einen Teil eines Produkts betreffen, dürfen nicht so hervorgehoben werden, dass der falsche Eindruck einer durchgehend ökologischen Gesamtbilanz entsteht.
Diese Nachhaltigkeitssiegel bleiben erlaubt
Nachhaltigkeitssiegel müssen nach der EmpCo-Richtlinie strengere Kriterien erfüllen, um weiterhin verwendet werden zu dürfen. Zulässig bleiben nur Kennzeichen, die auf einem extern überwachten Zertifizierungssystem basieren oder von einer Behörde vergeben werden, während unternehmenseigene Erfindungen ohne unabhängige Kontrolle verschwinden müssen, wie Steybe gegenüber Utopia.de ausführt. Betroffen sind davon nach seiner Einschätzung auch etablierte Handelslabels wie "Pro Planet" von Rewe, dessen Zertifizierungssystem den neuen Anforderungen nur eingeschränkt entsprechen dürfte. Das Label "Hand in Hand" von Rapunzel beruht dagegen auf klar definierten, unabhängig kontrollierten Kriterien, muss aber laut Steybe künftig auch anderen Marktteilnehmern offenstehen, weil die EmpCo-Richtlinie verlangt, dass entsprechende Systeme allen Unternehmen zugänglich sind.
EU Data Act
Am 12. September 2026 tritt die zweite Anwendungsstufe des EU Data Act in Kraft. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer führt diesen Termin in ihrem Überblick zu den Gesetzesänderungen 2026 unter dem Stichwort "Access by Design" auf: Wer ein vernetztes Gerät nutzt, soll unmittelbar auf die dabei erzeugten Daten zugreifen können, ohne den Hersteller um Freigabe bitten zu müssen. Die EU-Kommission zählt den Data Act zu insgesamt zehn Meilensteinen der EU-Gesetzgebung, die zwischen dem 1. August und dem 15. September 2026 wirksam werden. Dazu gehören außerdem neue Vorschriften zur Cybersicherheit bestimmter Produkte sowie Regelungen, die den Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafverfahren beschleunigen sollen, wie die EU-Vertretung in Deutschland am 3. August 2026 mitteilte.
Steuererklärung
Zum 1. September 2026 tritt eine Reform des Steuerberatungsrechts in Kraft, die nach Angaben der Bundesregierung die umfangreichste ihrer Art seit 2008 ist, wie t-online berichtet. Kernpunkt ist der Wegfall einer bislang geltenden Einkommensgrenze: Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung durften bisher nur beraten werden, wenn diese Einnahmen 18.000 Euro im Jahr bei Einzelveranlagung oder 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht überstiegen. Diese Grenze fällt komplett weg. Nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums können dadurch rund 35.500 zusätzliche Steuerpflichtige die Beratung eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, anstatt auf einen Steuerberater angewiesen zu sein.
Paul Schütte, Redaktion finanzen.net
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