OTS: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU / BGH-Urteil zur ...


BGH-Urteil zur Erstattungsfähigkeit von Bonitätsauskünften:

realitätsfern und falsches Signal (FOTO)

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Berlin (ots) - Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen kritisiert:

BGH-Urteil "belohnt" mangelnde Rechnungstreue und schränkt Gläubigerrechte ein

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) kritisiert die

Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die Erstattungsfähigkeit von Kosten

für Bonitätsauskünfte vor der Einleitung teurer gerichtlicher Maßnahmen als

Verzugsschaden einzuschränken. Das Urteil verkennt die wirtschaftliche Realität

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und berechtigte Ansinnen vieler Unternehmen und Menschen, die auf ihr Geld

warten. Es schwächt Gläubigerrechte und wälzt die Kosten fehlender

Rechnungstreue weiter vom Verursacher auf die Geschädigten ab.

Wer einen Mahnbescheid erwirkt, muss die Gerichtskosten dafür vorstrecken und

erhält sie nur zurück, wenn der Schuldner zahlungsfähig ist. So ist die

Ausgangslage. Für jedes wirtschaftlich handelnde Unternehmen ist es daher

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vernünftig und erforderlich, die finanzielle Lage des Schuldners durch eine

Bonitätsabfrage zu prüfen. "Niemand will schlechtem Geld gutes hinterherwerfen",

bringt BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann es auf den Punkt. Die notwendigen

Kosten dieser Vorabklärungsmöglichkeit überträgt der Bundesgerichtshof mit

seinem Urteil nun vom Schuldner auf den Gläubiger. Das macht es der Wirtschaft

und den mit der Anspruchsdurchsetzung beauftragten Anwälten und

Inkassodienstleistern sehr viel schwerer, die offenen Forderungen kostendeckend

und effizient beizutreiben.

Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem ein Schuldner sich beharrlich weigerte,

Rechnungen für Abfallentsorgungsleistungen zu begleichen. Neben gläubigereigenen

Mahnungen reagierte der Schuldner auch auf Schreiben eines Inkassodienstleisters

nicht. Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, dessen Kosten der

Entsorger hätte verauslagen müssen, wurde die finanzielle Situation des

Schuldners geprüft. Immerhin ist die Zahlungsfähigkeit des Schuldners

Voraussetzung dafür, dass der Gläubiger überhaupt eine Chance hat, sein Geld und

die im Verfahren angefallenen Auslagen überhaupt zu bekommen. Bei

Zahlungsunfähigkeit bleibt der Gläubiger auf der Hauptforderung und auf den

Auslagen sitzen.

Aus Sicht der Gläubiger ist die Entscheidung des BGH nicht nachvollziehbar. In

vielen Verfahren entstehen den ohnehin schon geschädigten Gläubigern auf diese

Weise nun weitere Kosten. "In mittlerweile 37 Millionen Fällen pro Jahr wenden

sich rechtsuchende Gläubiger an Inkassodienstleister. In vielen Fällen sind

Bonitätsprüfungen absolut erforderlich, um die Anspruchsdurchsetzung nicht nur

rechtlich, sondern auch wirtschaftlich gut und sinnvoll zu gestalten. Aus Sicht

der Wirtschaft geht es hier nicht um 1,30 EUR, sondern um ein Vielfaches davon.

Der Schaden ist erheblich."

Der Bundesgerichtshof verweist in seinem Urteil darauf, dass titulierte

Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren und der Gläubiger also auch später

vollstrecken kann. Aber aus wirtschaftlicher Perspektive ist ein Titel natürlich

kein Geld auf dem Konto. Schlimmer noch, er bindet über Jahre Kapital,

verursacht Verwaltungsaufwand und immer neue Vollstreckungsversuche, während die

Gerichtskosten längst und endgültig bezahlt sind. Es ist also notwendig zu

prüfen, ob die Hauptforderung beizutreiben ist. Blietz-Weidmann: "Die Tatsache,

dass ich ja in 30 Jahren noch vollstrecken kann, hilft mir heute nicht weiter.

Die Gerichtskosten sind heute weg. Daher ist die Bonitätsabfrage keine

Schwarzmalerei, sondern die günstigste Art, wirtschaftlich zu handeln."

Zudem ergebe sich mit dem BGH-Urteil eine Gerechtigkeitslücke, warnt die

BDIU-Präsidentin: "Viele Gläubiger werden die Entscheidung des Gerichts als

einen Schlag ins Gesicht empfinden. Es widerspricht unserem

Gerechtigkeitsempfinden, wenn diejenigen, die ihre vertraglichen Pflichten

erfüllt haben, auf das ebenso vertraglich geregelte Entgelt warten und die

dadurch entstehenden Kosten selbst tragen müssen."

Weniger Bonitätsprüfungen bedeuten auch mehr Belastungen für Schuldner.

Der BDIU weist zudem darauf hin, dass Bonitätsauskünfte sowohl im Sinne der

Gläubiger als auch der Schuldner sind. Wenn auf diese Weise klar wird, dass eine

Person aktuell nicht zahlungsfähig ist, kann von Maßnahmen abgesehen werden, die

auch für den Schuldner belastend sein können. Die Bonitätsabfrage vermeidet

daher nicht nur Kosten, sondern auch mögliche Kontopfändungen oder Besuche vom

Gerichtsvollzieher. "Es kann nicht sinnvoll sein, wenn wegen fehlender

Bonitätsprüfung die Zahl der Fälle künftig steigt, in denen trotz fehlender

Leistungsfähigkeit gerichtliche Schritte eingeleitet werden, die zu allem

Überfluss auch noch die Gerichte zusätzlich belasten", warnt der Verband.

Erosion des Verursacherprinzips

Wer einen Schaden verursacht, tritt dafür ein. Als Grundpfeiler des Rechts gilt

das unabhängig von der Höhe des Schadens, der in dem dem Urteil

zugrundeliegenden Fall zugegebenermaßen sehr gering war. Aber hier wurde über

ein Prinzip entschieden und daher ist die Höhe des Schadens zunächst sekundär.

Das Verursacherprinzip sagt aber, dass Schuldner alle Kosten erstatten müssen,

die auf ihre fehlende Vertrags- und Rechnungstreue zurückzuführen sind. Mit dem

aktuellen Urteil des BGH verstärkt sich der Eindruck, dass dieser Grundsatz

immer mehr aufgeweicht wird, ist die BDIU-Präsidentin überzeugt. Seit Jahren sei

eine schleichende Verschiebung der Kosten hin zu den Gläubigern zu beobachten.

Das bleibe nicht ohne Konsequenzen: "Die Erosion des Verursacherprinzips

untergräbt das Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden. Wir alle verlassen uns

darauf, dass diejenigen, die einen Schaden verursachen, auch dafür einstehen.

Wenn die Kosten für Bonitätsabfragen, die nur wegen der mangelhaften Vertrags-

und Rechnungstreue der Schuldner anfallen, nun vom Gläubiger getragen werden

müssen, läuft etwas grundlegend falsch."

Über den BDIU

Seit 1956 bündelt der BDIU die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der

Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft. Dem Verband gehören rund 450

Mitgliedsunternehmen an (rund 70 Prozent der Inkassodienstleister in

Deutschland). Sie vertreten die Interessen von über einer halben Million

Auftraggeberinnen und Auftraggebern aus allen Wirtschaftsbereichen. Die etwa

15.000 Mitarbeitenden der BDIU-Unternehmen führen pro Jahr gut fünf Milliarden

Euro aus mehr als 90 Millionen Bestandsforderungen in den Wirtschaftskreislauf

zurück. In fast 80 Prozent der Fälle sorgen sie durch ihre professionelle

Rechtsdienstleistung für Klärung und entlasten damit sowohl die Unternehmen als

auch die Justiz erheblich. In Europa ist der BDIU der größte Inkasso-Verband,

weltweit die Nummer zwei. Als Mitglied im europäischen Dachverband FENCA

(Federation of European National Collection Associations) und als Partner des

US-Verbandes ACA International haben BDIU-Mitglieder Zugriff auf ein weltweites

Netzwerk von mehreren Tausend Inkassodienstleistern.

Pressekontakt:

Pressesprecher:

Jens Kellersmann

+49 155 602 849 70

mailto:jens.kellersmann@inkasso.de

Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

Friedrichstraße 55

10117 Berlin

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