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Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors: EU-Kommission

setzt richtige Schwerpunkte, bleibt aber bei der Umsetzung zu vage

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Berlin (ots) - Die Europäische Kommission hat heute ihre Mitteilung zur

Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors und des Binnenmarktes im Bankwesen

veröffentlicht. Darin stellt sie die aus ihrer Sicht wesentlichen

Handlungsfelder und Vorhaben für ein zukunftsorientiertes europäisches

Bankensystem vor. Im ersten Quartal 2027 will die Europäische Kommission auf

Grundlage ihrer Mitteilung legislative Vorschläge vorlegen.

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Daniel Quinten, Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes der Deutschen

Volksbanken und Raiffeisenbanken, erklärt federführend für die Deutsche

Kreditwirtschaft (DK): "Die Europäische Kommission benennt zwar wesentliche

Problemfelder zutreffend, wozu zum Beispiel die übermäßige Komplexität der

regulatorischen Anforderungen und die besonderen Belastungen für kleine,

risikoarme Institute zählen. Konkrete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Probleme

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sowie der bekannten Wettbewerbsnachteile durch steigende europäische

Kapitalanforderungen kommen hingegen zu kurz oder bleiben zu vage."

Während die Europäische Kommission beispielsweise für grenzüberschreitend tätige

Bankengruppen konkrete Verbesserungen entwickelt, bleibe weitgehend offen,

welche Erleichterungen sie für kleine und mittlere Institute anstrebt, die ein

risikoarmes und regional fokussiertes Geschäftsmodell aufweisen. Zur Stärkung

der Wettbewerbsfähigkeit bedürfe es hier eines gesonderten Rahmenwerks.

Auch mit Blick auf die Unzulänglichkeiten des mehrstufigen

Regulierungsrahmenwerks (Lamfalussy-Verfahren), das aus DK-Sicht aufgrund der

verkomplizierenden Wechselwirkungen der Level 2- und Level-3-Regelungen dringend

der Überarbeitung bedarf, fehle es an klaren Verbesserungsvorschlägen.

Insbesondere müssten die europäischen Finanzaufsichtsbehörden dazu verpflichtet

werden, die Auswirkungen ihrer Regulierung auf die Wettbewerbsfähigkeit des

Bankensektors zu berücksichtigen.

Zudem dürften die Kapitalanforderungen in Europa nicht weiter steigen. Besonders

mit Blick auf die angekündigten Entlastungen für US-Banken müssten

Übergangsregelungen in Europa verstetigt und geplante Regelverschärfungen

abgemildert werden. Positiv sei, dass die Europäische Kommission erkannt hat,

dass Wettbewerbsfähigkeit einen Kulturwandel bei allen Beteiligten erfordert und

Regelsetzung zukünftig verhältnismäßiger und schlanker sein sollte. Bislang

bleibe es jedoch bei Appellen.

Zu begrüßen sei, dass die EU-Kommission ihren EDIS-Vorschlag aus dem Jahr 2015

zurücknehmen möchte. Dies ermögliche grundsätzlich Chancen für neue konstruktive

Überlegungen. Zugleich müssen die angekündigten neuen Überlegungen zur

europäischen Einlagensicherung die Eigenständigkeit der nationalen

Sicherungssysteme und der Institutssicherungssysteme wahren.

Quinten weiter: "Insgesamt muss darauf geachtet werden, die Wettbewerbsfähigkeit

europäischer Banken in den Kern der kommenden Legislativvorschläge zu stellen

und sie nicht mit weiteren Themenkomplexen zu verknüpfen." Ansonsten könnten

kontrovers diskutierte Fragen, etwa die weitere Ausgestaltung der europäischen

Einlagensicherung, Fortschritte bei besonders dringlichen Vorhaben wie der

Begrenzung des Kapitalanstiegs und einem separaten Kleinbankenregime blockieren.

Pressekontakt:

Für die Deutsche Kreditwirtschaft

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.

Melanie Schmergal

Abteilungsleiterin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit /

Pressesprecherin

Schellingstraße 4

10785 Berlin

Tel. 030 / 2021-1300

Fax: 030 / 2021-1905

E-Mail: mailto:presse@bvr.de

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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/113844/6316833

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