Pflegereform: Ausgabenbremsen und Aufschlag für Kinderlose


BERLIN (dpa-AFX) - Zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung soll nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ein Paket mit Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen kommen. So sind Änderungen bei den Zuschlägen für Heimbewohner zur Entlastung von Eigenanteilen vorgesehen, wie zuerst das Portal "Politico" auf Basis des Referentenentwurfs des Ressorts berichtete. Bei den mit der Aufenthaltsdauer steigenden Zuschlägen sollen die höheren Entlastungsstufen demnach jeweils sechs Monate später einsetzen. Dies soll die Pflegekassen 2027 um 2,6 Milliarden Euro entlasten.

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Vorgesehen ist demnach außerdem, den Versicherungsbeitrag für Menschen ohne Kinder Anfang 2027 von 4,2 Prozent auf 4,3 Prozent anzuheben. Bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen ähnlich wie bei der Krankenversicherung kommen. Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, soll angehoben werden, was Gutverdiener betrifft.

Jährliche Dynamisierung geplant

Bei den regulären Leistungen der Pflegekassen soll erstmals ein Mechanismus eingeführt werden, der jährliche Erhöhungen gemäß der Inflationsentwicklung vorsieht. Dies soll dazu beitragen, den Anstieg der Eigenanteile abzufedern.

Im Blick steht auch eine stärkere Vorbeugung von Pflegebedürftigkeit, wie aus dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf hervorgeht. So soll für die Pflege daheim ein Anspruch auf "Pflegebegleitung" eingeführt werden, um auch Gesundheitsverschlechterungen früher zu erkennen. Beim leichtesten Pflegegrad 1 soll dafür der bisherige pauschale Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat entfallen.

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Finanznöte in der Pflege sind inzwischen chronisch geworden, auch nach der jüngsten Beitragsanhebung um 0,2 Punkte Anfang 2025. Für kommendes Jahr wird ein Defizit der Pflegeversicherung von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Vielen Pflegebedürftigen machen außerdem immer weiter steigende Eigenanteile in Heimen zu schaffen. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Leistungen trägt./sam/DP/jha

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