Polen: Verfahren zu Artikel 4 des NATO-Vertrags nicht nötig


WARSCHAU (dpa-AFX) - Nach den jüngsten Erkenntnissen zum Einschlag einer Rakete im polnischen Grenzgebiet zur Ukraine sieht Polen keine unbedingte Notwendigkeit mehr, das Verfahren nach Artikel 4 des NATO-Vertrags einzuleiten. Die meisten bislang gesammelten Beweise deuteten darauf hin, dass "die Auslösung von Artikel 4 dieses Mal vielleicht nicht notwendig sein wird", sagte Regierungschef Mateusz Morawiecki am Mittwoch in Warschau bei einer gemeinsamen Erklärung mit Präsident Andrzej Duda.

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Artikel 4 sieht Beratungen der NATO-Staaten vor, wenn einer von ihnen die Unversehrtheit seines Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die eigene Sicherheit bedroht sieht.

Zuvor hatte Präsident Duda gesagt, dass der Raketeneinschlag im polnischen Dorf Przewodow kein gezielter Angriff auf das NATO-Land gewesen sei. Es gebe auch keine Beweise dafür, dass die Rakete von Russland abgefeuert worden sei, sondern es handele sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine ukrainische Flugabwehrrakete.

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