Prüfung: Honorarkürzung bei Psychotherapeuten rechtens


BERLIN (dpa-AFX) - Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist nach der üblichen Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium generell rechtmäßig. "Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung", hieß es aus dem Ressort von Ministerin Nina Warken (CDU), wie zuerst die "Rheinische Post" berichtete. Gegen die von einem Gremium des Gesundheitswesens beschlossene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent gibt es bundesweite Proteste.

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Der "Erweiterte Bundesausschuss" hatte die Kürzung zum 1. April festgelegt. Zugleich wurden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, erläuterte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt, kündigte gegen den Beschluss des Gremiums eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg an.

Ministerium hat nur allgemeine Rechtsaufsicht

Das Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über dessen Beschlüsse. Diese beschränkt sich aber auf die Prüfung möglicher Gesetzesverstöße, besonders zu verfassungswidrigen Regelungen und ob im Rahmen der Rechtsgrundlagen gehandelt wird, wie es aus dem Ressort hieß.

Das Ministerium bat bei dem Gremium demnach auch noch um zusätzliche Informationen. "Ziel der Nachfrage war die Nachvollziehbarkeit, ob für das angewandte Verfahren zur Berechnung der Absenkung alle maßgeblichen Daten vorlagen und berücksichtigt worden sind."/sam/DP/jha

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