Rechnungshof: Verfassungsrechtliche Probleme bei Haushalt 2021


BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrechnungshof äußert deutliche Kritik an den Schuldenplänen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) in der Corona-Krise. Die für 2021 geplante Neuverschuldung von rund 96 Milliarden Euro sei nicht angemessen, da sie nicht "im erforderlichen engen Zusammenhang mit der Notsituation" stehe. Das schreibt der Rechnungshof in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Scholz bemühe sich nicht ausreichend, die Kredite auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Das könne sogar verfassungsrechtliche Probleme einbringen.

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Scholz will im kommenden Jahr noch einmal Schulden von 96,2 Milliarden Euro aufnehmen, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu dämpfen. Viele Hilfsprogramme sollen verlängert werden, etwa Überbrückungshilfen für Unternehmen und das Kurzarbeitergeld. Dafür soll erneut die Schuldenbremse im Grundgesetz ausgesetzt werden.

Der Rechnungshof kritisiert unter anderem, dass Scholz die seit der Flüchtlingskrise angesparte Rücklage von 48,2 Milliarden Euro trotz der prekären Lage 2021 nicht antasten will. "Ein solches Verhalten nach dem Motto "schone Rücklagen, erkläre Notlage" verstärkt die verfassungsrechtlichen Bedenken", heißt es in dem Bericht. Außerdem zeichne sich ab, dass auch in den Jahren 2022 bis 2024 hohe Kredite nötig seien. Scholz weise für diese Jahre Kreditbedarfe und Haushaltslücken von rund 130 Milliarden Euro aus./tam/DP/men

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