ROUNDUP/Verbraucherschützer: Gebühren für Basiskonto deckeln


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FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Trend zu Gebührenerhöhungen in der Bankenbranche gefährdet nach Ansicht von Verbraucherschützern das "Konto für Jedermann". Seit nunmehr fünf Jahren hat jeder Bürger ein Recht auf ein sogenanntes Basiskonto. "Der Erfolg des Basiskontos steht auf dem Spiel", warnt Julian Merzbacher von der Bürgerbewegung Finanzwende. "Der Zugang zu einem Konto darf keine Frage des Geldbeutels sein, denn es ist essenziell. Andere europäische Staaten, in denen die Gebühren auf niedrigem Niveau gedeckelt sind, machen vor, dass es anders geht."

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Gehaltszahlung, Online-Einkauf, Stromrechnung - ohne Girokonto geht kaum etwas. Doch in der Vergangenheit hatten es zum Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz oder Flüchtlinge oft schwer, ein Konto zu eröffnen. Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2014 änderte sich vor fünf Jahren die Rechtslage in Deutschland: Seit dem 19. Juni 2016 hat jeder Bürger Anspruch auf ein Girokonto.

Voraussetzung für die Einrichtung eines Basiskontos ist, dass man sich legal in der Europäischen Union aufhält. Der Kontoinhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Ablehnen darf eine Bank den Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos nur in seltenen Fällen, zum Beispiel dann, wenn ein Kunde bereits ein Konto bei einer anderen Bank in Deutschland nutzt.

Nach jüngsten Zahlen der Finanzaufsicht Bafin wurden seit Inkrafttreten der Regelungen bis 30. Juni 2020 in Deutschland knapp 761 500 Basiskonten eröffnet. Allerdings: Viele Institute lassen sich "Jedermann-Konten" teuer bezahlen. Einer Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem vergangenen Dezember zufolge reicht die Spanne von 12 Euro bis 250 Euro pro Jahr.

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Banken und Sparkassen begründen den vergleichsweise hohen Preis meist mit Mehraufwand für Beratung und Eröffnung im Vergleich zum herkömmlichen Girokonto. Allzu hohen Gebühren für das Basiskonto hat der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Juni allerdings einen Riegel vorgeschoben: Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos seien zu hoch und damit unwirksam, urteilten die Karlsruher Richter (Az.: XI ZR 119/19). Die beklagte Deutsche Bank muss seither ihr Basiskonto günstiger anbieten.

"Alle Kreditinstitute mit Zahlungskonten für Verbraucher bieten in Deutschland ein Basiskonto an", bekräftigten die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen fünf großen Bankenverbände auf Anfrage. Abgelehnt würden Anträge selten. "Für die Bepreisung von Basiskonten gilt die gesetzliche Angemessenheitsvorgabe", erklärte die DK. Die Finanzaufsicht Bafin habe der Kreditwirtschaft zuletzt im Oktober 2020 bescheinigt, dass sie ihre Pflichten auch im Hinblick auf Basiskonten gut erfülle./ben/DP/zb

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05.08.26 Deutsche Bank Buy Warburg Research

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