Schlappe am EU-Gerichtshof für Söders Familiengeld


LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das bayerische Familiengeld verstößt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge gegen EU-Recht. Die mittlerweile auslaufenden Regeln für die Sozialleistung für Familien mit kleinen Kindern seien diskriminierend, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg und gaben damit einer Klage der Europäischen Kommission statt.

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Das Familiengeld wurde im vergangenen Jahr gestrichen, derzeit erhalten nur Eltern mit Kindern, die vor 2025 geboren wurden, noch die finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern. Stattdessen investiert der Freistaat das Geld nun direkt in den Ausbau von Betreuungsangeboten.

EuGH sieht Diskriminierung von mobilen Beschäftigten

Hintergrund der Klage ist, dass Erwerbstätige weniger Geld bekommen, wenn ihre Kinder in bestimmten EU-Mitgliedsstaaten mit geringeren Lebenshaltungskosten wohnen. Der EuGH sah darin, genauso wie die Kommission, eine Diskriminierung von mobilen Beschäftigten. Wanderarbeitnehmer müssen denselben Zugang zu sozialpolitischen Leistungen haben wie inländische Arbeitnehmer, da auch sie durch Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung dieser Maßnahmen beitragen, wie es aus Luxemburg hieß. Der EuGH hatte im Juni 2022 entschieden, dass eine ähnliche Regelung in Österreich gegen EU-Recht verstoße.

Das Familiengeld in Bayern wurde 2018 eingeführt und unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gewährt. Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr erhalten 250 Euro pro Monat und Kind. Ab dem dritten Kind werden sogar 300 Euro ausgezahlt. Die Opposition hatte es damals als Wahlgeschenk des CSU-Ministerpräsidenten Markus Söder kritisiert. Bayern zahlte über die Jahre hinweg mehrere Milliarden Euro im Rahmen der Leistung aus.

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Deutschland ist nun verpflichtet, für EU-rechtskonforme Regeln zu sorgen. Da das Familiengeld aber eh ausläuft, dürften die praktischen Auswirkungen gering sein./vni/DP/nas

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