Sender und Verlage fordern klare Regeln für KI und Urheberrecht


MAINZ (dpa-AFX) - Mehrere Medienorganisationen und Fernsehsender in Deutschland haben angesichts des Einsatzes künstlicher Intelligenz (KI) faire Rahmenbedingungen und einen besseren Schutz journalistischer Inhalte gefordert. In einem gemeinsamen Papier fordern ARD, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), Verband Privater Medien (Vaunet) und ZDF von der Politik strengere Regeln. Die Stellungnahme wird damit mediengattungsübergreifend von öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern sowie Branchenverbänden getragen.

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"Aufgrund unzureichender Regulierung und Defiziten bei der Durchsetzung geltenden Rechts wachsen im ohnehin dysfunktionalen digitalen Markt globale Big-Tech-Plattformen zu KI-Gatekeepern", heißt es in dem Papier. Sie würden erarbeitete Inhalte redaktioneller Medien ausbeuten und diese in eigenen KI-Informationsangeboten präsentieren, ohne selbst in Recherche, Informationsbeschaffung und journalistisch-redaktionelle Inhalte zu investieren.

Wer bestimmt, was sichtbar wird?

Dadurch drohten Verschiebungen bei Aufmerksamkeit und Wertschöpfung zulasten journalistischer Angebote, heißt es in dem Papier. Medienunternehmen könnten zu reinen Daten- und Inputlieferanten für KI-Systeme werden, während journalistische Inhalte durch KI-generierte Zusammenfassungen ersetzt würden.

Als einen zentralen Punkt nennen die Unterzeichner das Urheberrecht. Medienanbieter müssten die Kontrolle über die Nutzung ihrer Inhalte behalten. Zudem müsse sichergestellt werden, dass bei der Verwendung durch KI-Anbieter eine angemessene Vergütung erfolge.

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Darüber hinaus fordern die Organisationen und Sender medienrechtliche Regelungen zur Sicherung der Vielfalt. Große Plattformen und KI-Anbieter entschieden maßgeblich darüber, zu welchen Informationen und Nachrichten Menschen Zugang haben, was sie sehen, finden und nutzen. Genannt werden unter anderem Vorgaben zur Auffindbarkeit journalistischer Angebote, zur Kennzeichnung von Absendern und zur diskriminierungsfreien Darstellung./svv/DP/jha

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