Steuerexperten fordern faire Besteuerung von vermieteten Immobilien


BERLIN (Dow Jones)--Steuerexperten haben eine faire Besteuerung von vermieteten Immobilien statt einer möglichen Enteignung vorgeschlagen. Ifo-Präsident Clemens Fuest, Johanna Hey von der Universität Köln und Christoph Spengel von der Universität Mannheim brachten in einem Positionspapier die Abschaffung von Steuerprivilegien von vermietetem Eigentum ins Spiel. So könnte der Gesetzgeber bei der Einkommensteuer Veräußerungsgewinne auch außerhalb der geltenden 10-Jahresfrist besteuern, die Gewerbesteuerbefreiung bei Immobilien-Aktiengesellschaften abschaffen und die Grunderwerbsteuer reformieren.

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"Statt populistischer Forderungen nach Enteignung sollte die Politik besser über die Abschaffung von Steuerprivilegien für Immobilien bei der Einkommen-, Gewerbe-, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer nachdenken", schreiben sie in einem Aufsatz für den Ifo Schnelldienst. Es gebe Fehlanreize für Investoren und eine unfaire Verteilung der Steuerlast. Die Steuerregeln begünstigten die Anhäufung von Grundvermögen in den Händen weniger Menschen sowie Unternehmen. Auch die hohen Immobilienpreise seien zum Teil auf das Steuerrecht zurückzuführen.

So gehörten bei vermieteten Immobilien die Doppelbegünstigung aus unbegrenztem Werbungskostenabzug und Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinnes zu den letzten verbliebenen großen Steuervergünstigungen des Einkommensteuerrechts. "Veräußerungsgewinne müssten voll besteuert werden", forderte Spengel. Weiter schreiben die Autoren, Gewinne bei Immobiliengesellschaften unterlägen dann nicht der Gewerbesteuer, wenn diese ausschließlich auf die Verwaltung sowie die Betreuung eigenen Grundbesitzes einschließlich der Gewinne aus deren Verkauf entfallen. Eine Immobilien-AG könne ihre Mieteinkünfte und Gewinne aus dem Verkauf der Immobilien einnehmen, ohne Gewerbesteuer zu bezahlen, es falle also nur Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent an.

Bei der Erbschaftsteuer sind den Autoren zufolge große Wohnungsbestände begünstigt, wenn für ihre Verwaltung ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb notwendig ist. Die Finanzverwaltung gehe davon aus, dass dies ab 300 Wohnungen gelte. Diese Privilegierung sei durch nichts gerechtfertigt. "Die Praxis der Finanzverwaltung ist augenfällig gleichheitssatzwidrig, weil hier nur besonders große Vermögen in den Genuss der Vergünstigung kommen", schreiben die Autoren.

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Fuest, Hey und Spengel kritisieren auch, dass Immobilienkonzerne vielfach Objekte grunderwerbsteuerfrei kaufen und verkaufen. Der Grunderwerbsteuer könne man auf legale Weise entgehen, wenn Käufer Immobilien nicht direkt erwerben, sondern sie stattdessen Anteile an Kapitalgesellschaften kaufen, denen die Immobilien gehören.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/cbr

(END) Dow Jones Newswires

November 17, 2021 04:43 ET (09:43 GMT)

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