Urheberrechtsreform passiert Bundesrat


Für Urheber, Internetnutzer und Plattformbetreiber wird es voraussichtlich ab 1. August neue Regeln zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken geben. Der Bundesrat billigte am Freitag die in Teilen umstrittene Urheberrechtsreform. Das Gesetz muss nun noch dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

Werbung

Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 zum Urheberrecht um, zu der es vor Jahren große Proteste in vielen Ländern gegeben hatte. Künftig sollen Plattformbetreiber in die Haftung genommen werden können, wenn Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen. Plattformen können über Lizenzverträge vorsorgen und müssen zugleich in bestimmten Fällen Inhalte im Netz auch blockieren. Das Hochladen von kleinen Ausschnitten urheberrechtlich geschützter Werke soll bis zu einer gewissen Größe weiter erlaubt sein. Die Reform enthält auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

Die Reform an sich soll voraussichtlich am 7. Juni in Kraft treten. Für den Gesetzesteil mit den Regeln für Internetplattformen gibt es hingegen eine Übergangsfrist (1. August), damit alle Beteiligten Vorbereitungen treffen können.

BERLIN (dpa-AFX)

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.