US-Firmen werden Cyberangriffe auf Online-Kriminelle erlaubt


WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung will amerikanische Unternehmen offiziell für offensive Cyberattacken gegen Online-Kriminelle heranziehen. Präsident Donald Trump ordnete an, Regeln und Abläufe für ein solches Programm festzulegen. Die teilnehmenden Firmen sollen demnach international agierende kriminelle Hacker nicht nur überwachen, sondern auch deren Aktivitäten aktiv stören dürfen.

Werbung

Tech-Unternehmen spielen bereits eine zentrale Rolle beim Vorgehen gegen Online-Kriminalität - dabei geht es bisher aber vor allem um defensive Maßnahmen. Im neuen Programm sollen die ausgewählten Firmen dem Trump-Erlass zufolge unter Aufsicht der Regierung agieren. Für die Teilnahme müssen sie eine Freigabe vom Justiz- sowie vom Heimatschutzministerium bekommen - und mindestens eine Million Dollar als Sicherheit für den Fall möglicher Verstöße hinterlegen. Dabei sollen keine Attacken genehmigt werden, die zum Verlust von Menschenleben führen oder als Gewaltanwendung gemäß internationalem Recht gelten könnten.

Weiter sollen nur Gruppen angegriffen werden, die keine Verbindung zu Regierungen anderer Länder haben, hieß es in dem Erlass. Unter anderem China, Russland oder Nordkorea verlassen sich oft auf externe Hackergruppen, die in ihrem Auftrag agieren. Cybersicherheits-Experten warnten in der "New York Times", dass diese Unterscheidung in der Praxis schwierig werden könne, da die Herkunft von Attacken oft erfolgreich verschleiert werde./so/DP/jha

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.