USA verhängen Sanktionen gegen 'Schlächter von Butscha'


WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung verhängt Einreiseverbote gegen zwei russische Militärs wegen Beteiligung an "schweren Menschenrechtsverletzungen". Die Maßnahme betreffe zum einen Asatbek Omurbekow, der als "Schlächter von Butscha" bekannt sei, teilte das US-Außenministerium am Montag mit. Die US-Regierung wirft ihm "außergerichtliche Tötungen unbewaffneter ukrainischer Zivilisten" in dem Dorf Andrijiwka in der Ostukraine vor. Er habe seine Einheit auch nach Butscha geführt, wo diese "Zivilisten tötete, schlug, zerstückelte, verbrannte und Scheinhinrichtungen durchführte".

Werbung

Auch die Europäische Union hatte wegen seiner "direkten Verantwortung für Tötungen, Vergewaltigungen und Folter" im Kiewer Vorort Butscha" bereits Sanktionen gegen Omurbekow verhängt.

Die US-Regierung setzt wegen der Tötungen in Andrijiwka zum anderen Gardekorporal Daniil Frolkin auf die Sanktionsliste. "Die Berichte, wonach Omurbekow und Frolkin in schwere Menschenrechtsverletzungen verwickelt waren, wie sie von Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen Untersuchungen dokumentiert wurden, sind ernst und glaubwürdig", so das US-Außenministerium.

Infolge der Sanktionen können Omurbekow, Frolkin und ihre unmittelbaren Familienangehörigen nicht mehr in die USA einreisen. Die US-Regierung hat nach Russlands Einmarsch in die Ukraine zahlreiche Sanktionen gegen Moskau, russische Einrichtungen oder Verbündete von Kremlchef Wladimir Putin verhängt. Darunter ist auch die russische Militäreinheit, die für die Gräuel in Butscha verantwortlich gemacht wird./nau/DP/zb

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.