Veröffentlichung gemäss Art. 61 Abs. 3 der Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote: Warteck Invest AG gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt
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Warteck Invest AG
/ Schlagwort(e): Immobilien
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Verfügung der Übernahmekommission 931/01 vom 14. April 2026 in Sachen Warteck-Invest AG zum Gesuch betreffend die Feststellung der Gültigkeit einer Opting up-Klausel. Die Übernahmekommission hat am 14. April 2026 wie folgt verfügt:
Einsprache (Art. 58 der Übernahmeverordnung; UEV): Ein Aktionär, welcher eine Beteiligung von mindestens drei Prozent der Stimmrechte an der Warteck Invest AG, ob ausübbar oder nicht, nachweist (qualifizierter Aktionär, Art. 56 Abs. 3 UEV) und am Verfahren bisher nicht teilgenommen hat, kann gegen die Verfügung der Übernahmekommission Einsprache erheben. Die Einsprache ist bei der Übernahmekommission innerhalb von fünf Börsentagen nach der Veröffentlichung der Verfügung der Übernahmekommission einzureichen (Art. 58 Abs. 1 UEV). Eine qualifizierte Aktionärin oder ein qualifizierter Aktionär, die oder der die Parteistellung rechtzeitig beansprucht hat, aber nicht vor Erlass der Verfügung gehört werden konnte, ist ebenfalls zur Einsprache innert dieser Frist berechtigt (Art. 58 Abs. 2 UEV). Die Einsprache muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den Nachweis der Beteiligung gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4 UEV enthalten (Art. 58 Abs. 3 UEV). Werbung
Firmenportrait Die Warteck Invest AG ist eine der bedeutenden börsenkotierten Immobiliengeselllschaften der Schweiz. Das hochwertige und gut diversifizierte Portfolio aus Rendite- und Entwicklungsliegenschaften hat einen Marktwert von rund CHF 1.1 Mrd. und fokussiert auf die attraktiven Wirtschaftsräume Basel und Zürich. Die aktive Bewirtschaftung des Bestandes und die Entwicklung der bestehenden Projektpipeline sorgen für robuste Erträge, nachhaltiges Wachstum und attraktive sowie stetige Dividenden. Hinweis betreffend zukunftsgerichtete Aussagen Diese Medienmitteilung kann bestimmte, in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, z.B. Angaben unter Verwendung von Worten wie „glaubt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „plant“, "wird", "würden" oder Formulierungen ähnlicher Art. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse, finanzielle Situation, Entwicklung oder Leistungen des Unternehmens wesentlich von denjenigen in den zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannten abweichen. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten sollten die Leser sich nicht auf diese in die Zukunft gerichteten Aussagen verlassen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder diese an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Diese Medienmitteilung dient ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der Warteck Invest AG noch zum Erwerb oder Verkauf von anderen Finanzinstrumenten oder Dienstleistungen derselben dar.
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2311608 21.04.2026 CET/CEST
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