VERMISCHTES: Medienregulierer fordern von Portalen journalistische Sorgfalt
KÖLN/BERLIN (dpa-AFX) - Medienregulierer überprüfen verstärkt Webportale in Deutschland auf journalistische Sorgfalt. Am Montag wurden zunächst elf Hinweisschreiben an Portale verschickt, wie die Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Es handelt sich nicht um klassische Medienhäuser, sondern um Webportale, die auch journalistische Angebote auf ihren Seiten publizieren.
Die Schreiben verschickten die Landesmedienanstalten, die für die Regionen Berlin/Brandenburg, Hamburg/Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Saarland zuständig sind.
Gegenstand der Hinweisschreiben sind etwa in Nordrhein-Westfalen vor allem handwerkliche Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, wie zum Beispiel das Fehlen von Quellen in den Artikeln. Auch Bilder, die aus ihrem ursprünglichen Kontext genommen werden und in einen anderen Kontext gesetzt werden, werden thematisiert. Ziel der gemeinsamen Aktion ist es, dass die festgestellten Mängel behoben werden und das Angebot damit rechtskonform ist. Inhalte der Artikel oder darin geäußerte Meinungen werden nicht bewertet. Die Portale haben nun die Möglichkeit, bis zum 1. März zu reagieren.
Dass die Medienregulierer tätig geworden sind, geht auf den Ende 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag der Bundesländer zurück. Das Regelwerk deckt nicht nur die Grundsätze für den Rundfunk in Deutschland ab, sondern greift erstmals auch bei Internetplattformen, die journalistische Inhalte bereitstellen. Ziel des Vertrags ist auch, gegen Desinformation vorzugehen und journalistische Sorgfalt sicherzustellen.
Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Tobias Schmid, sagte der dpa: "Dass wir mit dem Medienstaatsvertrag nun auch für die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht in Telemedien zuständig sind, ist angesichts der hohen Nutzung dieser Angebote natürlich hohe Zeit." Was sich als journalistisches Angebot präsentiere, müsse auch journalistische Standards erfüllen. "Alles andere ist jedenfalls ein fahrlässiger Umgang mit Verantwortung und in einigen Fällen sicher auch klare Täuschungsabsicht."/rin/DP/fba
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