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Verschlechterung der Einstufung: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) bewertet Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie mit Hold


Verschlechterung der Einstufung: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) bewertet Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie mit Hold

Die detaillierte Analyse des Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Papiers wurde von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)-Analyst Michael Huttner durchgeführt.

Werte in diesem Artikel

Die Privatbank Berenberg hat Munich Re auch im Zuge eines
Analystenwechsels von "Buy" auf "Hold" abgestuft und das Kursziel auf 525 Euro belassen. Der
Rückversicherer habe wegen der hohen Anzahl schwerer Stürme im dritten Quartal die Gewinnerwartung
des Marktes verfehlt, schrieb der neu zuständige Analyst Michael Huttner in einer am Freitag vorliegenden
Studie. Zudem verwies er darauf, dass die Aktie in den vergangenen zwei Jahren mit rund plus 80 Prozent
eine sehr starke Kursentwicklung verzeichnet habe und damit nur noch begrenztes Aufwärtspotenzial
berge.

Tagesaktuelle Aktienempfehlung: Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie im Fokus der Analyse und Bewertung

Die Aktie notierte um 10:51 Uhr mit Verlusten. Im XETRA-Handel verbilligte sie sich um 1,2 Prozent auf 468,60 EUR. Also hat die Aktie noch einen Anstiegsspielraum von 12,04 Prozent, gemessen am festgelegten Kursziel. Im XETRA-Handel wechselten bis jetzt 54.030 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktien den Besitzer. Das Papier legte seit Anfang des Jahres 2024 um 29,5 Prozent zu. Mit der Q3 2024-Bilanzvorlage von Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft wird am 07.11.2024 gerechnet.

HAMBURG (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.net

Veröffentlichung der Original-Studie: 24.10.2024 / 16:10 / GMT
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: Datum in Studie nicht angegeben / Uhrzeit in Studie nicht
angegeben / Zeitzone in Studie nicht angegeben

Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG,
Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-
afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

Bildquellen: photobyphm / Shutterstock.com

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