Wissenschaftlicher Dienst: Corona-Schulden sind verfassungsgemäß


BERLIN (dpa-AFX) - Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält die enorme Neuverschuldung zur Finanzierung des Corona-Konjunkturpakets für verfassungsgemäß. Das geht aus einem Gutachten im Auftrag der AfD hervor, das am Montag in Berlin verbreitetet wurde. Darin heißt es, der im Juli verabschiedete Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 61,8 Milliarden Euro sei zwar verfassungsrechtlich problematisch, doch angesichts der "immensen Unsicherheiten" durch die Corona-Krise alles in allem mit dem Grundgesetz vereinbar.

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Die vom Bundestag beschlossenen Rekordschulden sind für Maßnahmen gedacht, die den Konsum und die Konjunktur nach dem Corona-Lockdown wieder ankurbeln sollen. Einen derartigen Bruch der Schuldengrenze erlaubt das Grundgesetz nur in "außergewöhnlichen Notsituationen". AfD und FDP hatten den Nachtragshaushalt schon vor Wochen als unnötig und damit verfassungswidrig bezeichnet. Ähnlich äußerte sich auch kürzlich der Bundesrechnungshof.

Der Wissenschaftliche Dienst, der die Bundestagsabgeordneten mit seiner Expertise unterstützt, kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise "geeignet und damit erforderlich" seien. Die Experten räumen allerdings auch ein, dass der Nachtragshaushalt unter strengen Maßstäben durchaus als "verfassungsrechtlich problematisch" eingestuft werden könne. Die AfD sieht dadurch ihre Bedenken bestätigt und droht nun mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht. "Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage", sagte der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner./ax/DP/fba

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