Zahl der Insolvenzen in Deutschland sinkt wegen Corona-Sonderregelung
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im April aufgrund einer wegen der Corona-Pandemie erlassenen Sonderregelung erneut gesunken. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) meldeten Amtsgerichte 1.465 Unternehmensinsolvenzen. Das waren 13,3 Prozent weniger als im April 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im April mit 249 (Vorjahr: 280) Fällen im Baugewerbe. Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 231 (284) Insolvenzanträge. Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 163 (194) und im Gastgewerbe 159 (April 2019: 189) Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte knapp 3,2 (1,7) Milliarden Euro.
Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 4.857 übrige Schuldner Insolvenz an. Das waren 34,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 3.283 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (minus 40,1 Prozent) sowie 1.257 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.
Dieser sehr große Rückgang der Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern erklärt sich laut Destatis zum einen durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit. Zum anderen haben Verbraucherinnen und Verbraucher den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich nach hinten verschoben.
Auch für den Juni zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen in Deutschland wie bereits in den vorangegangenen Monaten eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum Juni 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 8,6 Prozent.
Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com
DJG/hab/jhe
(END) Dow Jones Newswires
July 09, 2020 02:38 ET (06:38 GMT)