Gegen Geldwäsche

EU verschärft Regeln für Krypto-Transaktionen - Bitcoin fällt zeitweise unter 19.000 Dollar


EU verschärft Regeln für Krypto-Transaktionen - Bitcoin fällt zeitweise unter 19.000 Dollar

Die EU geht schärfer gegen Geldwäsche mit Kryptowährungen wie Bitcoin vor.

Werte in diesem Artikel
Devisen

69,778.13 CHF 148.30 CHF 0.21 %

73,957.97 EUR 163.81 EUR 0.22 %

63,579.17 GBP 139.94 GBP 0.22 %

13,250,558.11 JPY 27,813.06 JPY 0.21 %

84,245.53 USD 182.19 USD 0.22 %

2,225.36 CHF -4.24 CHF -0.19 %

2,358.66 EUR -4.28 EUR -0.18 %

2,027.66 GBP -3.71 GBP -0.18 %

422,585.56 JPY -815.79 JPY -0.19 %

2,686.75 USD -5.02 USD -0.19 %

0.00 BTC 0.00 BTC -0.20 %

0.00 ETH 0.00 ETH 0.19 %

0.00 BTC 0.00 BTC -0.21 %

0.00 ETH 0.00 ETH 0.18 %

0.00 BTC 0.00 BTC -0.20 %

0.00 ETH 0.00 ETH 0.18 %

0.00 BTC 0.00 BTC -5.66 %

0.00 ETH 0.00 ETH 0.27 %

0.00 BTC 0.00 BTC -0.25 %

0.00 ETH 0.00 ETH 0.19 %

Die EU-Länder und das Europäische Parlament einigten sich in der Nacht zu Donnerstag auf ein Gesetz, um Krypto-Überweisungen nachverfolgen zu können. Somit müssen Krypto-Plattformen künftig Informationen über Sender und Empfänger ermitteln, wenn sie Transaktionen abwickeln. Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch der überwiesene Betrag ist. Im Fall einer Ermittlung wegen Geldwäsche oder Terrorismus müssen die Anbieter die Information auch an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Die EU fokussiert sich bei den Maßnahmen gegen Krypto-Geldwäsche auf die Stelle, an der Bitcoin, Ether und andere Digitalwährungen in herkömmliches Geld wie Euro oder US-Dollar umgetauscht werden. Daher bleiben direkte Transfers zwischen Inhabern von plattformunabhängigen Krypto-Wallets außen vor. Sie wären aber ohnehin schwer zu kontrollieren.

Eine Sonderregelung gibt es zudem, wenn Krypto-Plattformen wie Coinbase, Crypto.com oder Binance Transaktionen mit solchen unabhängigen Wallets abwickeln: Hier greift die Informationspflicht ab Beträgen ab 1.000 Euro.

Der Kurs des Bitcoin, der ältesten und größten Digitalwährung, fiel am Donnerstag auf der Handelsplattform Bitfinex teilweise unter 19.000 US-Dollar. Seit Monaten befindet sich die Kryptodevise auf dem absteigenden Ast, im November wurden für einen Bitcoin noch rund 69.000 Dollar gezahlt. In den vergangenen Wochen war der Kurs teilweise sogar unter 18.000 Dollar gerutscht und damit den tiefsten Stand seit Ende 2020. Der Zinsanstieg an den Kapitalmärkten hat den Internetwährungen schwer zugesetzt.

Der EU-Abgeordnete Martin Schirdewan (Linke) begrüßte die Einigung. "Wie auch beim traditionellen Banktransfer muss klar nachvollziehbar sein, wer tatsächlich Absender und Empfänger der Kryptowerte ist", sagte er. Er kritisierte jedoch, dass die Transparenzvorgaben bei unabhängigen Wallets weniger stringent seien.

Der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler Philipp Sandner, einer der führenden Blockchain-Experten Deutschlands, zeigte sich dagegen erleichtert, dass "die harten Wünsche des Europäischen Parlaments" abgeschwächt worden seien. Dazu gehöre, dass der Identifikationszwang erst bei Summen über 1.000 Euro greife. Gerade für Unternehmen, die im Krypto-Bereich aktiv seien oder dies vorhätten, seien dies gute Nachrichten, meinte der Professor.

Bevor das EU-Gesetz offiziell in Kraft tritt, müssen das EU-Parlament und die Länder es noch formell abnicken. Am Donnerstagnachmittag wollten sich die Unterhändler der Institutionen treffen, um weitere einheitliche Regeln für den Kryptowährungsmarkt in der EU zu verhandeln.

/dub/DP/men/jsl

BRÜSSEL (dpa-AFX)

Bildquellen: Natali_ Mis / Shutterstock.com, Phongphan / Shutterstock.com

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.