Kabinett beschließt Sicherungsfonds für Reiseanbieter
BERLIN (Dow Jones)--Touristikanbieter sollen künftig in einen gemeinsamen Sicherungsfonds einzahlen, um Reisende besser im Insolvenzfall zu schützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat das Bundeskabinett beschlossen. Ziel ist, den Fonds zum 1. November zu starten. Insgesamt soll er bis Ende 2026 über 750 Millionen Euro verfügen.
Die Höhe der Entgelte muss in der Aufbauphase mindestens 1 Prozent des Umsatzes der Reiseanbieter betragen. Der Staat sichert den Fonds während des Aufbauzeitraums durch eine Bürgschaft oder Garantie für einen Kredit ab, den der Reisesicherungsfonds im Schadensfall aufnehmen muss. Für Kleinstunternehmen mit einem jährlichen Pauschalreiseumsatz von weniger als 3 Millionen Euro gibt es Ausnahmen. Sie können sich auch außerhalb des Fonds, etwa mittels einer Versicherung oder Bürgschaft, absichern.
Anlass der Neuregelung war die Insolvenz der deutschen Töchter des Thomas-Cook-Konzerns. Nach bisherigem Recht konnten Kundengeldabsicherer, die bei Pauschalreisen Insolvenzschutz bereitstellen, ihre Haftung für Erstattungen in einem Geschäftsjahr insgesamt auf 110 Millionen Euro begrenzen. Diese Grenze wird nun gestrichen.
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass der Fonds immer mindestens 15 Prozent des Gesamtmarktes abdeckt. Der mögliche Maximalverlust im Insolvenzfall wird mit 22 Prozent des Umsatzes angenommen, den ein abgesicherter Reiseanbieter mit Pauschalreisen oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen erzielt. Diese Kennziffer stelle "sicher, dass die Reisenden umfänglich entschädigt werden", erklärte Lambrecht. Der Bund berücksichtige mit dem Entwurf auch, dass sich die Liquiditätslage der Reiseveranstalter durch die Covid-19-Pandemie erheblich verschlechtert habe und die Gefahr von Insolvenzen deutlich gestiegen sei.
Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com
DJG/pso/mgo
(END) Dow Jones Newswires
February 10, 2021 06:07 ET (11:07 GMT)