Ware an der Kasse plötzlich billiger oder teurer? - Welcher Preis wirklich gilt

Tritt an der Kasse ein anderer Preis auf als am Regal, fragen sich viele Verbraucher, welcher Betrag nun gilt. Juristisch entsteht der Kaufvertrag erst beim Bezahlen an der Kasse.
Im Supermarkt entsteht der Kaufvertrag erst an der Kasse, nicht am Regal. Das Preisschild am Regal ist also nur eine Einladung, die Ware zu kaufen (§ 145 BGB). An der Kasse gibt der Kunde dann ein Angebot ab, das der Händler sofort annehmen muss (§ 147 BGB).
Wenn der Preis an der Kasse abweicht, gilt das rechtlich als neues Angebot (§ 150 BGB), das der Kunde annehmen oder ablehnen kann. Der Käufer kann also einen höheren Preis ablehnen, hat aber keinen Anspruch auf den günstigeren Regalpreis. Grundsätzlich sorgt § 433 BGB dafür, dass der Verkäufer die Ware mangelfrei übergibt, während der Käufer den Preis zahlt. Damit ist ein Kaufvertrag geschlossen.
Fehlerhafte Preisauszeichnungen können gegen die Preisangabenverordnung verstoßen und eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Besonders kritisch sind wiederholte oder systematische Abweichungen, die Kunden täuschen könnten. Verbraucher sollten in solchen Fällen die Marktleitung oder das zuständige Ordnungsamt informieren, erklärt lebensmittelklarheit.de.
Markus Maier, Redaktion finanzen.net
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