Verbraucherrechte

Pakete beschädigt, verspätet oder verloren - Diese Rechte haben Verbraucher bei Post, Hermes & Co.


Pakete beschädigt, verspätet oder verloren - Diese Rechte haben Verbraucher bei Post, Hermes & Co.

In Deutschland steigen die Beschwerden über verloren gegangene, verspätete oder beschädigte Pakete. Das sind die Verbraucherrechte in einem solchen Fall.

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Verzögerung

Wenn ein Paket verspätet ankommt, ist das zwar ärgerlich, juristisch jedoch nur bedingt relevant. Verbraucher müssen laut Rechtsanwalt Harald Rotter wissen, dass Verzögerungen allein keinen Schadensersatzanspruch begründen, wie er gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) erklärt. Eine Ausnahme bilden Pakete, für die ausdrücklich ein Liefertermin vereinbart wurde, etwa bei sogenannten Termingeschäften. In solchen Fällen kann eine verspätete Lieferung eine Vertragsverletzung darstellen. Sollte das gleiche Produkt aufgrund der Nichtlieferung woanders teurer gekauft werden müssen, können sich Geschädigte die Differenz vom Versender erstatten lassen.

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Verlorene Sendung

Ist ein Paket endgültig verloren, sollten sich Empfänger grundsätzlich an den Versender wenden. Denn Vertragspartner des Paketdienstes ist immer der Versender, nicht der Empfänger. Dieser muss sich um eine Nachforschung bemühen. "In vielen Fällen können wir die Sendung dann noch ausfindig machen und dem Empfänger zustellen", betont Alexander Edenhofer, DHL Group-Pressesprecher, im Gespräch mit der dpa.

Der Käufer ist erst dann zur Zahlung verpflichtet, wenn er die Ware tatsächlich erhalten hat, betont Rechtsanwalt Rotter. Der Kunde kann vom Verkäufer Nachlieferung verlangen - bestenfalls schriftlich per Einschreiben oder Rückschein. Rotter empfiehlt dabei eine zweiwöchige Frist festzusetzen. Erfolgt die Nachlieferung nicht innerhalb dieser gesetzten Frist, kann den Kaufpreis zurückgefordert werden. Besonders bei Einzelstücken kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Beschädigung

Ist eine Sendung beschädigt, sollte der Empfänger dies sofort dokumentieren und dem Paketdienst melden. Entscheidend ist dabei, den Schaden direkt bei der Annahme zu erkennen und idealerweise vom Zusteller bestätigen zu lassen. Versender können dann Schadensersatz beim Paketdienst zwar geltend machen. Edenhofer erklärt jedoch, dass die DHL und Post nur für Schäden aufkomme, deren "Paketinhalt angemessen verpackt wurde und [wenn] die Beschädigung nicht auf schlechte Verpackung zurückzuführen ist".

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Besonderheiten bei Abstellgenehmigungen

Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei hochwertigen Produkte auf die Paketlieferung zu verzichten oder eine Versicherung abzuschließen. Dennoch erteilen viele Kunden dem Paketdienst eine sogenannte Abstellgenehmigung, die es den Zustellern erlaubt, Pakete an einem bestimmten Ort oder bei den Nachbarn abzugeben. Eine solche Genehmigung sollte jedoch nur erfolgen, wenn der Ablageort wirklich sicher ist, konstatiert DVPT-Vorsitzender Klaus Gettwart gegenüber tagesschau.de. Wird das Paket nämlich wie vereinbart zugestellt und geht anschließend verloren oder wird beschädigt, bleibt der Empfänger selbst auf dem Schaden sitzen. "Wenn die Genehmigung erteilt ist, wandert die Haftung vom Paketdienstleister auf den Kunden", betont Gettwart. Anders sieht es wiederum bei Abweichungen von genehmigten Ablageorten aus. Geschieht dann etwas mit dem Paket, haftet das Transportunternehmen.

Mithilfe des Post-Beschwerde-Tools der Verbraucherzentrale können Empfänger eine erste Einschätzung des Problems sowie Vorlagen zur schriftlichen Beschwerde erhalten. Das Tool dient jedoch nur zur Orientierung, im Zweifel sollte stets eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Erasmus Wolff / Shutterstock.com, Bjoern Wylezich / Shutterstock.com

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