Elektronische Gesundheitskarte wird zum 1. Januar Pflicht


    BERLIN (dpa-AFX) - Die neue elektronische Gesundheitskarte mit dem Lichtbild des Versicherten wird mit dem 1. Januar Pflicht. Die alte Krankenversichertenkarte verliert zum 31. Dezember ihre Gültigkeit. Darauf weist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hin. Wer die elektronische Karte (eGk) noch nicht habe, werde aber trotzdem vom Arzt behandelt. Allerdings müsse der Versicherte innerhalb von zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Andernfalls könne der Arzt die Leistung privat in Rechnung stellen.

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    Vorübergehend könnten Ärzte noch die alte Karte akzeptieren. Dennoch sei es ratsam, sich rasch die neue eGk über die Krankenkasse zu besorgen. Spätestens Ende September werde die Abrechnung über die alte Versichertenkarte nicht mehr möglich sein. Rund 95 Prozent der Versicherten hätten die eGk bereits erhalten. Das sind rund 67 Millionen Menschen/dot/DP/stk

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