Kein Unwetter-Warn-Service

Mann wehrt sich erfolgreich gegen E-Mail-Werbung seiner Versicherung


Mann wehrt sich erfolgreich gegen E-Mail-Werbung seiner Versicherung

Wenn ein Kunde von seiner Versicherung eine Auskunft möchte, darf an der E-Mail-Antwort nicht ungefragt Werbung hängen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteils-Tenor einem Mann aus dem schwäbischen Göppingen recht. Der Kläger hatte in einer Mail an die Versicherung lediglich wissen wollen, ob seine Kündigung eingegangen war. Er bekam auf wiederholte Mail-Anfrage stets nur den Eingang der Mail bestätigt. An der immer selben automatischen Antwort hing dafür jedes Mal eine Werbung für einen kostenlosen Unwetter-Warn-Service per SMS auf das Handy, "exklusiv" für Versicherungskunden.

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Seine dagegen gerichtete Unterlassungsklage hatte jetzt letztinstanzlich Erfolg. Ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Stuttgart wurde aufgehoben. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

KARLSRUHE (dpa-AFX)

Bildquellen: Gerd Altmann / pixelio.de

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