Euro am Sonntag-Interview

Wohnexpertin Dörner zum Baukindergeld: "Ferienhäuser sind ausgeschlossen"


Wohnexpertin Dörner zum Baukindergeld: "Ferienhäuser sind ausgeschlossen"

Das kürzlich beschlossene Baukindergeld wird derzeit heftig diskutiert und wirf einige Fragen auf. Wohnexpertin der KfW Förderbank Dörte Dörner im Interview.

von Bernhard Bomke, €uro am Sonntag

Das starke Interesse am Baukindergeld geht mit einer Fülle von Fragen einher, die potenzielle Antragsteller haben. Auch €uro am Sonntag sah weiteren Klärungsbedarf und sprach mit Dörte Dörner, Expertin des Produktmanagements Wohnen der KfW.

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€uro am Sonntag: Wir dachten, das ­Baukindergeld gibt es nur für die erste selbstgenutzte Wohnung. Warum ist es dann möglich, es zu bekommen, wenn ein Antragsteller schon mal Eigenheimzulage kassiert hat?
Dörte Dörner:
Dem Baukindergeld liegt eine sogenannte Stichtagsbetrachtung zugrunde. Das heißt, zum Zeitpunkt des Erhalts der Baugenehmigung oder der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags darf kein Eigentum an Wohnimmobilien zur dauerhaften Nutzung in Deutschland vorliegen.

Das heißt, ein Antragsteller kann Baukindergeld bekommen, wenn er zum Beispiel in Frankreich schon ein Ferienhaus besitzt?
Ferienhäuser und Ferienwohnungen, ganz gleich ob im In- oder Ausland, sind generell ausgenommen. Die werden ja nicht dauerhaft genutzt.

Wird das Baukindergeld weiterbezahlt, wenn Bezieher im Laufe der zehn Jahre über die festgelegten Einkommensgrenzen kommen?
Ja. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
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Wenn eine Familie Baukindergeld bekommt und nach vier Jahren auszieht: Kann sie den Anspruch für die verbleibenden sechs Jahre mit in ihr nächstes Eigenheim nehmen?
Ja, wenn die Familie zum Beispiel aufgrund eines Jobwechsels an einem anderen Ort eine Immobilie zur Eigennutzung erwirbt, kann sie weiter Baukindergeld erhalten.

Angenommen, Eltern wollen Baukindergeld und einer der beiden Elternteile hatte schon mal Wohneigentum, der andere jedoch nicht: Haben diese beiden Antragsteller dann Anspruch auf Baukindergeld oder auf ein halbes?
Auch hier gilt für beide Antragsteller: Zum Zeitpunkt der Baugenehmigung oder der Unterzeichnung des Kaufvertrags darf kein Wohneigentum zur dauerhaften Nutzung in Deutschland bestehen.

Lässt sich in einem solchen Fall die Förderfähigkeit dadurch herstellen, dass der Antrag für Baukindergeld nur von demjenigen Partner gestellt wird, der noch nie zuvor in Wohneigentum lebte?
Nein. Wenn einer der beiden zum relevanten Stichtag Eigentum besitzt, gibt es kein Baukindergeld.




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Bildquellen: Thorsten Futh

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