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Kinder zählen bei Pflege


Kinder zählen bei Pflege

Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) erklärte es für grundgesetzwidrig, dass bei den Beiträgen die Zahl der Kinder nicht berücksichtigt wird.

von Redaktion Euro am Sonntag

Der Gesetzgeber muss die Beiträge nun nach der Kinderzahl staffeln. Momentan zahlen Kinderlose bei der Pflegeversicherung höhere Beiträge als Eltern; die Kinderzahl wurde bisher aber nicht berücksichtigt. Mit der am Mittwoch bekannt gegebenen Entscheidung gab der Erste Senat zwei Verfassungsbeschwerden teilweise statt. Erfolglos waren die Kläger mit ihrer Forderung, dass die Kinderzahl auch in der Renten- und Krankenversicherung zu geringeren Beiträgen führen müsse.


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