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Autoversicherung: Was hat sich bei Autoreisen nach Großbritannien geändert?


Autoversicherung: Was hat sich bei Autoreisen nach Großbritannien geändert?

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von Martin Reim, Euro am Sonntag

Was ändert der Brexit bei Autoversicherungen?

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Euro am Sonntag: Wer - trotz Corona - mit dem Auto nach Großbritannien reisen will, sollte die sogenannte Grüne Karte mitnehmen. "Seitdem die Übergangsregeln zum Brexit Ende 2020 ausgelaufen sind, könnten die britischen Behörden bei Einreise verlangen, den Versicherungsschutz nachzuweisen", erläutert Hans-Peter Luckhaupt, Kfz-Experte bei der R + V Versicherung. Dieses Dokument, das offiziell "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" heißt, ist kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich.

Luckhaupt rät, zusätzlich eine Verkehrsrechtsschutz-Police abzuschließen (falls man nicht schon eine hat). Seine Begründung: Wenn Deutsche in einen Unfall verwickelt werden, ist ihr Ansprechpartner ausschließlich der britische Versicherer. "Dann ist in vielen Fällen ein britischer Anwalt nötig, der sie unterstützt. Das kann zeitraubend und teuer werden, vor allem wenn eine Klage notwendig ist."

Auch hier hat der Brexit die Lage geändert. Denn grundsätzlich können sich deutsche Autofahrer, die im Ausland durch ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land geschädigt werden, an den deutschen Repräsentanten des gegnerischen Haftpflichtversicherers wenden. "So können sie Ansprüche auf Schadenersatz schneller und einfacher geltend machen", erklärt Luckhaupt. Übrigens hat sich bei einem Unfall mit einem britischen Fahrzeug in Deutschland nichts geändert: Hier besteht weiterhin die Unterstützung durch das Deutsche Büro Grüne Karte in Berlin.

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Bildquellen: Samot / Shutterstock.com, melis / Shutterstock.com

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