Euro am Sonntag

Mietendeckel geht an Verfassungsrichter


Mietendeckel geht an Verfassungsrichter

Der Berliner Mietendeckel, der seit dem 23. Februar in Kraft ist, beschäftigt immer mehr Gerichte.

von Bernhard Bomke, Euro am Sonntag

Das Landgericht Berlin entschied nun in einem konkreten Fall von Mietern, die sich unter Verweis auf den Deckel gegen eine Mieterhöhung wehren, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das Landgericht erklärte, es halte das Mietendeckelgesetz für verfassungswidrig, da dem Land Berlin dazu die Gesetzgebungskompetenz fehle.

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Derweil hat das Bundesverfassungsgericht diese Woche in einem anderen Verfahren einen Eilantrag Berliner Vermieter abgelehnt, den Deckel außer Kraft zu setzen. Wann die Verfassungsrichter über den Deckel entscheiden, ist offen.


Bildquellen: r.nagy / Shutterstock.com, Alena Brozova / Shutterstock.com

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