Neues Urteil

Finanztip führt Verbraucher in die Irre


Finanztip führt Verbraucher in die Irre

Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip darf nicht länger behaupten, es sei werbefrei.

von Martin Reim, €uro am Sonntag

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden. Es bezog sich auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wonach Irreführung von Verbrauchern verboten ist.

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Konkret geht es um die Vergleichsrechner von Finanztip für Strom und Gas. Dort werden Interessenten per Link an die Vergleichsportale Check24 und Verivox weitergeleitet. Wenn Nutzer darauf klicken, fließen möglicherweise Provisionen an Finanztip - ob und wieviel, wird nicht mitgeteilt. Laut OLG handelt es sich bei diesen sogenannten Affiliate-Links um Werbung. Zudem müsse Finanztip künftig "deutlich und unmissverständlich" darauf hinweisen, dass die externen Portale möglicherweise Provisionen an Finanztip zahlen (Az. 14 U 207/19).

Finanztip ist ein bundesweit einmaliges Projekt. Es ist nicht gewinnorientiert, einzige kontinuierliche Einnahmequelle sind nach eigenen Angaben Links jener Art, die zu dem Prozess führten. Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen leitete zuvor die - unumstritten werbefreie - Zeitschrift "Finanztest", herausgegeben von der Stiftung Warentest. Er sagte auf Anfrage, man werde gegen das Urteil alle Rechtsmittel ausschöpfen.

In einer früheren Version des Artikels hieß es fälschlicherweise, das OLG betrachte die Affiliate-Links nicht grundsätzlich als Werbung.
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