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Corona-Schließungen: BGH weist Wirte-Klage gegen AXA ab


Corona-Schließungen: BGH weist Wirte-Klage gegen AXA ab

Höchstrichterliche Schlappe für Gastwirte und Hoteliers: Versicherer müssen für staatlich angeordnete Schließungen von Cafés und Restaurants in der Corona-Pandemie in aller Regel nicht zahlen.

von Redaktion €uro am Sonntag

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Pilotverfahren entschieden. Geklagt hatte ein Gastwirt aus Schleswig-Holstein gegen den Kölner Versicherer AXA, bei dem er vor der Pandemie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hatte. Sie sollte ihm den Einnahmeausfall für 30 Tage ersetzen, wenn seine Gaststätte infolge von ansteckenden Krankheiten zwangsweise geschlossen würde.

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Doch im Lockdown im März 2020 wurde seine Hoffnung enttäuscht - zu Recht, wie das oberste deutsche Berufungsgericht befand. Der BGH erklärte, der Versicherer müsse nur für Krankheitserreger zahlen, die in einer Liste in den Vertragsklauseln aufgeführt seien. Das neue Sars-2-Virus (Covid-19) war dort nicht genannt (Az. IV ZR 144/21). Der Versicherungsnehmer habe nicht erwarten können, dass die AXA bei allen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz zahle, die ihn zur Schließung zwingen.








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Bildquellen: Africa Studio / Shutterstock.com

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Datum Rating Analyst
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23.09.26 AXA Buy Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
23.09.26 AXA Buy Jefferies & Company Inc.
22.09.26 AXA Kaufen DZ BANK
21.09.26 AXA Buy Goldman Sachs Group Inc.

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