Sicherheit erhöht

Bafin: Schonfrist für Onlineshops


Bafin: Schonfrist für Onlineshops

Die Finanzaufsicht Bafin hat Onlinehändlern eine Schonfrist dafür eingeräumt, erhöhte Sicherheitsstandards bei der Kreditkartenzahlung einzuführen.

von Bernhard Bomke, €uro am Sonntag

Die Behörde reagiert damit auf ihren Eindruck, dass es viele Onlinehändler nicht schaffen werden, bis zum Stichtag 14. September die technischen Voraussetzungen für die EU-weit geregelten zusätzlichen Sicherheiten zu schaffen.

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Wie lange die Schonfrist gilt, ist noch offen. ­Onlinekunden, die mit Kreditkarte zahlen, müssen künftig neben den gewohnten Eingaben auch zum Beispiel noch eine Trans­aktionsnummer (TAN) eingeben. Das soll den Kartenmissbrauch erschweren.







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