Erben haben Zugriff auf Facebook-Konto
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Erben auf das Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen dürfen.
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe und Tagebücher, die im Todesfall ebenfalls an die Erben übergehen (Az. III ZR 183/17).
Geklagt hatte eine Mutter, die sich von den privaten Inhalten des sozialen Netzwerks Aufschluss über die Todesumstände ihrer 15-jährigen Tochter erhoffte. Ihr Anspruch auf Zugriff ergebe sich aus dem Nutzungsvertrag des Mädchens mit Facebook, befanden die Richter. Darin sei die Vererbung nicht ausgeschlossen.
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