Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. BDA

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. BDA - Definition

Dachverband von 55 Bundesfachverbänden und 14 Landesvereinigungen der deutschen Privatwirtschaft mit Sitz in Berlin. Hauptaufgabe ist die Beratung der beteiligten Unternehmen in sozialpolitischen und arbeitsrechtspolitischen Belangen sowie die Unterstützung bei der Tarifpolitik.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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