"Make IPOs Great Again"

Reform bei neuen Aktien: SEC schlägt weitreichende Erleichterungen für Börsengänge vor


Reform bei neuen Aktien: SEC schlägt weitreichende Erleichterungen für Börsengänge vor

Die US-Börsenaufsicht SEC hat am 19. Mai 2026 zwei Regelvorschläge veröffentlicht, die Börsengänge günstiger und schneller machen sollen.

• SEC-Chairman Paul Atkins und sein Agenda-Ziel "Make IPOs Great Again"
• Schwelle zum Large Accelerated Filer steigt von 700 Millionen auf 2 Milliarden US-Dollar
• Öffentliche Kommentierungsfrist läuft 60 Tage ab Veröffentlichung im Federal Register

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Warum die SEC IPO-Regeln anfassen will

Die Zahl der an US-Börsen gelisteten Unternehmen ist seit den 1990er-Jahren erheblich geschrumpft. Laut einer im Fachjournal Financial Review veröffentlichten Studie des Rotman-Finanzprofessors Craig Doidge gab es 1996 mehr als 8.000 gelistete Firmen an NYSE, AMEX und NASDAQ. 2023 waren es nur noch rund 4.315, obwohl die Volkswirtschaft erheblich gewachsen ist. Die SEC selbst beziffert den Rückgang der Reporting Issuers zwischen 2004 und 2024 auf rund 18 Prozent, von 9.656 auf 7.902 Unternehmen. In diesem Kontext hat Chairman Atkins die Regulierungslast als einen zentralen Treiber des Rückzugs aus dem öffentlichen Kapitalmarkt identifiziert. Bereits im Februar 2026 hatte er bei der U.S. Chamber of Commerce erklärt, die Stärke der US-Märkte sei nicht "self-sustaining", und die Zahl börsennotierter Unternehmen habe sich seit Mitte der 1990er-Jahre um rund 40 Prozent verringert. Auf dieser Diagnose fußen die beiden Regelvorschläge vom Mai 2026.

Was die Registered Offering Reform vorsieht

Der erste Vorschlag betrifft das Registered Offering Framework und wäre, wenn verabschiedet, nach Angaben der SEC die bedeutendste Modernisierung dieses Regelwerks seit mehr als 20 Jahren. Kern ist die Ausweitung der sogenannten Shelf Offerings: Bisher steht dieses Instrument, das Unternehmen einen schnellen und flexiblen Zugang zum Kapitalmarkt ermöglicht, vor allem Emittenten mit hohem Public Float offen. Künftig sollen mehr Unternehmen davon Gebrauch machen können, unabhängig von ihrer Marktbewertung.

Parallel dazu würden kommunikative Flexibilitäten, die heute ausschließlich sogenannten Well-Known Seasoned Issuers (WKSI) vorbehalten sind, auf einen breiteren Unternehmenskreis ausgedehnt. WKSI-Status setzt aktuell einen Public Float von mindestens 700 Millionen Dollar voraus. Die Lockerung soll Unternehmen die Kapitalmarktansprache erleichtern, bevor eine Emission formal beginnt. Zusätzlich sollen Broker-Dealer künftig Research-Berichte für eine größere Zahl von Unternehmen publizieren dürfen, was die Sichtbarkeit kleinerer Emittenten bei institutionellen Investoren verbessern würde.

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Auch bürokratische Reibungsverluste bei länderübergreifenden Emissionen stehen auf der Reformliste. Der Vorschlag sieht vor, dass staatliche Registrierungspflichten (State Securities Law) für alle registrierten Angebote vollständig durch Bundesrecht verdrängt werden. Bisher müssen Emittenten in manchen Fällen auf Ebene einzelner Bundesstaaten separate Zulassungsverfahren durchlaufen. Für Form-S-1-Filer soll zudem die Möglichkeit zur Incorporation by Reference vereinfacht werden, was den Prospektaufwand reduziert.

Der IPO-Onramp

Der zweite Reformkomplex befasst sich mit dem Filer-Status-System und dem Zeitraum, in dem neu börsennotierte Unternehmen unter erleichterten Offenlegungsregeln operieren dürfen. Die SEC schlägt vor, die Schwelle für den Large Accelerated Filer von derzeit 700 Millionen auf 2 Milliarden US-Dollar Public Float anzuheben. Das ist eine markante Verschiebung: Die bisherige Grenze von 700 Millionen US-Dollar gilt seit Jahren als Standardwert im SEC-Regelwerk.

Neu hinzu käme ein expliziter IPO-Onramp: Kein Unternehmen würde in den ersten 60 Monaten nach seinem Börsengang als Large Accelerated Filer eingestuft, unabhängig davon, wie schnell der Public Float wächst. Wie die Anwaltskanzlei Ropes & Gray in einer Analyse vom Mai 2026 festhält, handelt es sich dabei um eine gezielte Schutzfrist, die Neuemittenten Zeit geben soll, sich am Kapitalmarkt zu stabilisieren. Kleinen und mittelgroßen Unternehmen sollen diese Erleichterungen laut SEC-Pressemitteilung mindestens fünf Jahre nach dem IPO zugutekommen.

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Weniger Offenlegungspflichten für den Großteil der Börsenwelt

Die weitreichendste Zahlenaussage der Reform betrifft den Großteil der betroffenen Unternehmen: Rund 81 Prozent aller aktuell börsennotierten US-Unternehmen würden unter den neuen Vorschlägen als Non-Accelerated Filer eingestuft und könnten damit nahezu alle Offenlegungserleichterungen in Anspruch nehmen, die bisher nur kleineren und jüngeren Unternehmen offenstehen.

Einer der substanziellsten Punkte ist die Befreiung aller Non-Accelerated Filer von der Pflicht, eine Auditor's Attestation über die interne Finanzkontrolle (Internal Control over Financial Reporting) einzuholen. Diese Prüfpflicht gilt nach dem Sarbanes-Oxley-Gesetz als einer der kostspieligsten Compliance-Posten für kleinere Börsengesellschaften. Darüber hinaus sollen die kleinsten 18 Prozent der Unternehmen nach Bilanzsumme in eine neue Subkategorie der Small Non-Accelerated Filer fallen und zusätzliche Einreichungsfristen erhalten: 30 weitere Tage für die jährliche 10-K-Meldung sowie fünf zusätzliche Tage für das vierteljährliche 10-Q.

Anlegerschutz vs. Deregulierung

Die SEC betont in ihrer Pressemitteilung, die Reformen seien so konzipiert, dass "robust investor protections" erhalten blieben. Konkrete Aussagen darüber, welche Schutzstandards unverändert bleiben, enthält das Dokument nicht. Die Kanzlei Dorsey & Whitney hatte bereits im April 2026 in einem Kommentar zur Reformagenda von Chairman Atkins festgehalten, dass es "erhebliche Regelgebung und möglicherweise sogar Gesetzesänderungen" bräuchte, um das Gleichgewicht der Anreize zugunsten des Börsengangs nachhaltig zu verschieben, und bezweifelte, dass die IPO-Zahlen der 1990er-Jahre realistisch wieder erreichbar seien..

Atkins selbst hat die Reform in drei Säulen gerahmt: Offenlegungsvereinfachung, Entpolitisierung von Hauptversammlungen und Reform des Klagerechts. Die beiden aktuellen Vorschläge betreffen ausschließlich die erste Säule. Die anderen Vorhaben, darunter Anpassungen des Shareholder-Proposal-Prozesses und Maßnahmen gegen als missbräuchlich eingestufte Wertpapierklagen, sind laut früheren Atkins-Aussagen für spätere Regelvorschläge vorgesehen.

Paul Schütte, Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Andre Viegas / Shutterstock.com, tap trofsnag / Shutterstock.com

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