Anträge auf Corona-Wirtschaftshilfen bis Dezember nun möglich


BERLIN (dpa-AFX) - Von der Corona-Pandemie belastete Unternehmen können ab sofort die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe beantragen - das zentrale Kriseninstrument der Bundesregierung. Konkret geht es um die Überbrückungshilfe III Plus, und zwar für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mit.

Werbung

Die deutsche Wirtschaft habe über den Sommer eine "beeindruckende Aufholjagd" hingelegt, hieß es. Dennoch gebe es weiterhin Bereiche, die unter Corona-bedingten Einschränkungen litten. Diese Firmen könnten die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus weiter in Anspruch nehmen. Antragsberechtigt sind wie zuvor Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Bei der Überbrückungshilfe werden fixe Betriebskosten erstattet. Verlängert wird laut Ministerium auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige./hoe/DP/ngu

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.