Arbeitgeber kritisieren Pläne zur Tarifbindung als verfassungswidrig


BERLIN (dpa-AFX) - Deutschlands Arbeitgeber haben die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der Tarifbindung als verfassungswidrig kritisiert. "Tarifzwangregelungen greifen in die vom Grundgesetz geschützte Tarifautonomie ein", sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger am Mittwoch. Dulger stützte sich auf ein Gutachten des Berliner Rechtswissenschaftlers Felix Hartmann für die Arbeitgebervereinigung BDA.

Werbung

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die seit Jahren zurückgehende Tarifbindung per Gesetz stärken. Hinter den Kulissen wird das Vorhaben vorbereitet. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP angekündigt: "Zur Stärkung der Tarifbindung wird die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruht."

Die BDA sieht darin unter Berufung auf den Gutachter mehrere rechtliche Probleme. So verstoße die geplante Regelung gegen EU-Recht, weil ein Markteintritt ausländischer Anbieter in Deutschland verhindert werde. Das geplante Gesetz verstoße zudem gegen die grundgesetzlich geschützte Arbeitsvertrags- und Koalitionsfreiheit. Denn das Recht von Arbeitgebern, sich keinen Tarifvertrag zu unterwerfen, werde verletzt, und das geplante Gesetz diskriminiere entsprechende Unternehmen im Wettbewerb.

Dulger kritisierte auch die Auffassung, dass Tarifverträge zu einem Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führten. Dafür sorge unter anderem das Mindestlohngesetz. Dulger sagte zudem: "Tarifzwang schafft Bürokratie - im Unternehmen und bei den Kontrolleuren der öffentlichen Hände." Vor dem Bundesverfassungsgericht klagen kann die BDA als Verband gegen ein entsprechendes Gesetz nicht - anders als betroffene Unternehmen.

/bw/DP/jha

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.