Bafin: Keine Hinweise auf Wirecard-Insiderhandel von Mitarbeitern
Werte in diesem Artikel
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Finanzaufsicht Bafin hat bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass mit Wirecard-Aktien handelnde Mitarbeiter einen möglichen Informationsvorsprung zum privaten Vorteil genutzt haben. "Wir hatten ein Compliance-System, das den gesetzlichen Vorgaben entsprach, aber nicht mehr zeitgemäß ist und deshalb zu Recht verändert wird", sagte Bafin-Chef Felix Hufeld der "Wirtschaftswoche". "Kann ich aber den 85 Mitarbeitern einen Vorwurf machen, die Wirecard-Aktien gehandelt haben? Nein, denn bisher gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass sie Insiderwissen genutzt haben", sagte er.
Die Bafin prüft derzeit private Börsengeschäfte ihrer Mitarbeiter, bei denen der Kurs der Wirecard AG eine Rolle spielte, also zum Beispiel Kauf oder Verkauf von Aktien des Unternehmens. Künftig soll Bafin-Beschäftigten der Handel mit Einzelwerten der von der Behörde beaufsichtigten Unternehmen untersagt werden. Der Finanzaufsicht sind mittlerweile fast 500 private Geschäfte ihrer Mitarbeiter mit Bezug zum Skandalunternehmen Wirecard bekannt, wie jüngst aus einer Auskunft des Bundesfinanzministeriums an den FDP-Abgeordneten Frank Schäffler hervorging.
Der inzwischen insolvente frühere Dax (DAX 30)-Konzern Wirecard hatte im Juni Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt und in der Folge Insolvenz angemeldet. Die Münchener Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Unternehmen seit 2015 Scheingewinne auswies, und ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs./mar/DP/eas
Ausgewählte Hebelprodukte auf Wirecard
Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf Wirecard
Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen