BGH: Auswahltasten an Zigarettenautomaten müssen Warnhinweise haben
Werte in diesem Artikel
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Auswahltasten bei Zigarettenautomaten an Supermarktkassen müssen Warnhinweise haben. Dies entschied am Donnerstag in Karlsruhe der Bundesgerichtshof. Die höchsten deutschen Zivilrichter hatten über eine Klage der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei geurteilt, die damit teilweise Erfolg hatte.
Sie hatte sich daran gestört, dass an den Kassen in zwei Münchner Supermärkten Zigaretten über Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren. Der beklagte Händler wurde zur Unterlassung verurteilt (Az. I ZR 176/19).
Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Auf den Packungen selbst waren neben einem Warnhinweis Bilder einer schwarzen Lunge, eines Raucherbeins oder von Krebsgeschwüren zu sehen. Die Schockbilder waren aber nicht schon am Automaten sichtbar./skf/DP/zb
Ausgewählte Hebelprodukte auf Altria
Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf Altria
Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Aktuelle BAT Aktie News
BAT Analysen
Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für BAT nach folgenden Kriterien zu filtern.
Alle: Alle Empfehlungen
| Datum | Rating | Analyst | |
|---|---|---|---|
| 30.06.26 | BAT Buy | Deutsche Bank AG | |
| 09.06.26 | BAT Buy | Jefferies & Company Inc. | |
| 02.06.26 | BAT Buy | Jefferies & Company Inc. | |
| 02.06.26 | BAT Underperform | RBC Capital Markets | |
| 26.05.26 | BAT Overweight | Barclays Capital |