BGH-Entscheidung zu Instagram-Posts von Influencerinnen erwartet


KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich am Donnerstag (8.30 Uhr) zur Frage äußern, ob Influencerinnen bei Instagram Empfehlungen für Produkte mit Links zum Anbieter versehen dürfen. Der Verband Sozialer Wettbewerb wirft ihnen unzulässige Schleichwerbung vor und fordert Unterlassung sowie die Abmahnkosten (I ZR 126/20, I ZR 90/20, I ZR 125/20). In Karlsruhe geht es um Klagen gegen Cathy Hummels, die Hamburger Fashion-Influencerin Leonie Hanne und die Göttinger Fitness-Influencerin Luisa-Maxime Huss.

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Konkret geht es um sogenannte Tap Tags, jene unscheinbaren Hinweise, über die man mit einem Klick direkt auf einen Firmen-Account weitergeleitet wird. Die obersten Zivilrichter Deutschlands müssen entscheiden, ob diese als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

Der Vorsitzende Richter Thomas Koch hatte in der BGH-Verhandlung gesagt, dafür, dass mit der Verlinkung der Tap Tags eine Grenze zur Werbung überschritten sei, "könnte vielleicht einiges sprechen". Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung für die Branche.

Influencerinnen und Influencer sind in sozialen Medien aktiv. Sie präsentieren auf Kanälen wie Instagram oder YouTube ihren Lebensstil, Meinungen oder Tipps zu Alltagsfragen und erreichen in der Regel viele Menschen. Die große Reichweite machen sich unter anderem auch Unternehmen für gezieltes Marketing zunutze./skf/kre/DP/nas

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