Bundesrat beschließt Paket von Energiegesetzen


Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat zahlreiche Energiegesetze der Bundesregierung beschlossen, mit dem der Bund auf die aktuelle Verknappung von Gaslieferungen aus Russland und auf den Klimawandel reagiert. Im Kampf gegen den Klimawandel soll der Ausbau von Wind und Solarenergien deutlich beschleunigt werden. Wegen der geringeren Gaslieferungen sollen Steinkohlekraftwerke zur Stromerzeugung reaktiviert sowie staatliche Einstiege bei strauchelnden Energieunternehmen und die erleichterte Weitergabe von Gaspreissteigerungen an Kunden ermöglicht werden. Wirtschaftsverbände lobten die Beschlüsse.

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte im Bundesrat, dass das Gesetzespaket das Land verändern werde. So werde der Bund in naher Zukunft möglicherweise unübliche Maßnahmen ergreifen und mittelfristig halte der Ausbau von Ökostromanlagen auch eine Zumutung für die Bevölkerung bereit.

"Es ist ein Gesetzespaket voller Zumutungen", sagte Habeck. In der zweiten Hälfte des Jahres werde der aktuelle Konsens in der Bevölkerung zu der Energiepolitik in Bezug auf Energiepreise und Ausbau der Erneuerbaren wohl "ganz anders strapaziert" werden.

"Putin hat die europäische Friedensordnung zerstört und ist dabei, sie zu zerstören. Er benutzt Energie als Waffe. Die (Preise an den) fossilen Rohstoffmärkte explodieren wegen Putin", erklärte Habeck. "Dieses Gesetzespaket ist eine Antwort auf diese Aggression, sie ist nicht die Ursache der Debatte. Sie ist eine Antwort, mit dieser Situation als demokratische offene Gesellschaft fertig zu werden."

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Osterpaket und Hilfen für Energieunternehmen

Teil des beschlossenen Gesetzespakets ist das Osterpaket zum Ökostromausbau. Dieses soll die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad ausrichten. Die Stromversorgung soll daher bereits 2035 nahezu vollständig auf Erneuerbaren beruhen.

Außerdem wird das Energiesicherungs- und Energiewirtschaftsrecht geändert, mit dem ein Dominoeffekt im Energiemarkt aufgrund der hohen Energiepreise verhindert werden soll. Zur Sicherung der Gasversorgung und Verhinderung von Kettenreaktionen sollen deshalb Staatsbeteiligungen und Finanzspritzen bei Energieunternehmen ähnlich wie während der Corona-Pandemie möglich sein. Außerdem sind neue Preisanpassungsmechanismen geplant, damit Gasimporteure die gestiegenen Einkaufspreise leichter an die Kunden weiterreichen können.

Vorgesehen sind außerdem Maßnahmen zur beschleunigten Nutzung erneuerbarer Energien, verstärkten Ausbau der Stromnetze, Änderungen im Vertragsrecht zwischen Stromanbietern und Endkunden sowie erweiterte Befugnisse der Aufsichtsbehörden im Wettbewerbsrecht verabschiedet. Damit wird auch eine schärfere Beobachtung der Preisgestaltung von Tankstellen möglich. Außerdem sind Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen, um den Ökostromausbau zu erleichtern.

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Vervierfachung der Windkraftanlagen

Beim dem geplanten Ausbau von Windenergie an Land und Änderungen am Naturschutz-Recht geht es Maßnahmen, mit denen Länderregelungen für den Mindestabstand beim Windausbau außer Kraft gesetzt werden können. Die beschlossenen Gesetzesentwürfe sehen vor, dass mit einem Gesetz den einzelnen Ländern konkrete und verpflichtende Ziele bei der Bereitstellung von Flächen für Windkraftanlagen vorgegeben werden sollen.

Im "Wind-an-Land"-Gesetz wird festgelegt, dass in einem Zwischenziel bis Ende 2026 zunächst 1,4 Prozent und in einem Gesamtziel bis Ende 2032 dann 2 Prozent der Bundesfläche für Windkraftanlagen verfügbar sein müssen. Aktuell sind lediglich 0,8 Prozent für Windenergie an Land ausgewiesen. Tatsächlich verfügbar sind laut Bundesregierung sogar nur 0,5 Prozent.

Nach Vorstellung der Bundesregierung sollen die Windenergieanlagen an Land bis 2030 rund 115 Gigawatt (GW) an Strom erzeugen können. Mittel- und langfristig soll die installierte Leitung auf 157 GW im Jahr 2035 und 160 GW im Jahr 2040 steigen und auch nach 2040 auf dem Niveau von 160 GW gehalten werden.

BDI will keine Zeit in Energiekrise verlieren

Die deutsche Industrie rief angesichts der Energiekrise zur schnellstmöglichen Umsetzung der Gesetze, wie etwa der Rückholung der Kohlekraftwerke aus der Reserve, auf. Angesichts steigender Beschaffungskosten sei es zudem richtig, dass der Staat unmittelbar Energieversorger unterstützt, um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern. Gleichzeitig rief der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) aber für die kommenden Wochen zu noch mehr Anstrengungen beim Einsparen von Gas auf.

"Bei der konkreten Krisenvorsorge erwartet die Industrie deutlich mehr Tempo von Politik und Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen als bisher", erklärte BDI-Präsident Siegfried Russwurm. "Politik und Wirtschaft müssen die Sommermonate zwingend nutzen, um Gas zu sparen und die Speicher vor der anstehenden Heizsaison zu füllen. Es droht sonst ein gravierender Gasmangel mit Produktionseinbrüchen in der Industrie." In der angespannten Lage zähle jeder gewonnene Tag und jeder eingesparte Kubikmeter Gas.

Dominoeffekt verhindern

Die Energiewirtschaft lobte besonders das beschlossene Energiesicherungsgesetz, mit dem unter anderem ein Umlageverfahren für die Weitergabe von Ersatzbeschaffungskosten in der Gaslieferkette sowie Stabilisierungsmaßnahmen für in Not geratene Unternehmen möglich sein sollen.

"Bei erheblich reduzierten oder ausbleibenden Gasimportmengen nach Deutschland kann die Situation eintreten, dass Gasversorger nicht die langfristig gekauften Gasmengen erhalten, sondern zu den aktuell sehr hohen Großhandelspreisen Ersatz beschaffen müssen. Es besteht dann das Risiko, dass Energieversorger diese dann extrem teuren Zukäufe finanziell nicht mehr stemmen können und letztlich die Gewährleistung der Energieversorgung bedroht wäre", warnte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Es sei daher gut, dass der Gesetzgeber nun zusätzliche Instrumente geschaffen habe, um Unternehmen in dieser Situation unterstützen und den Markt stabilisieren zu können.

Besonders positiv sei, dass das Gesetz der Bundesregierung die Möglichkeit eröffnet, anstelle einer in der Praxis kaum umsetzbaren gesetzlichen Preisanpassungsregel eine Kostenweitergabe für Ersatzbeschaffungskosten in der Lieferkette über eine Umlage einzuführen. "So können die zusätzlichen Kosten solidarisch auf alle Gaskunden verteilt und die Mehrbelastung könnte zeitlich gestreckt werden", so der BDEW.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

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(END) Dow Jones Newswires

July 08, 2022 05:28 ET (09:28 GMT)

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