Bundesrat billigt weiter vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Bis Mitte nächsten Jahres kann die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter per Verordnung ermöglichen - die vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage dazu hat der Bundesrat nach eigenen Angaben gebilligt. Sie könne nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten. Die Sonderregeln zum vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld waren 2020 wegen der Coronavirus-Pandemie eingeführt und über Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums mehrfach verlängert worden. Dies ist nach dem Beschluss nun auch über den 30. September 2022 hinaus möglich.
Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz enthält nach dessen Angaben weitere Verordnungsermächtigungen. So könne die Bundesagentur für Arbeit künftig leichter die Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes prüfen. Dies betreffe zum Beispiel den Verzicht auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben und Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit sowie die Möglichkeit für die Betriebe, die Anzeige von Kurzarbeit auch im Folgemonat noch vornehmen zu können. Bis zum 30. Juni 2023 ist zudem der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit möglich.