Bundesrat will Börsengesetz wegen Cum/Ex ändern


Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz in den Bundestag einzubringen. Er basiert auf einer Initiative des Landes Hessen. Deren Ziel ist es laut Bundesrat, den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen zu verbessern, um Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkennen zu können und das Vertrauen in die Integrität des Wertpapierhandels zu schützen.

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Das Land will damit auch Lehren aus der Aufarbeitung des Cum/Ex-Skandals ziehen. Es sei deutlich geworden, dass die bestehende Verschwiegenheitspflicht nicht mehr zeitgemäß geregelt sei, heißt es zur Begründung. Sie hindere die Börsen, aber auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder in vielen Fällen daran, Auskunftsersuchen der Finanzbehörden zu beantworten. Ein besserer Informationsaustausch sei dringend erforderlich.

Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Börsenorgane und Börsenaufsicht Handelsdaten nur dann den Finanzbehörden mitteilen, wenn dies in zwingendem öffentlichen Interesse liegt oder der Verfolgung einer Steuerstraftat dient. Für normale Betriebs- und Steuerprüfungen gelte das nicht, kritisiert Hessen. Handelsstrategien wie das Cum/Ex-Modell könnten damit zu lange unentdeckt bleiben. Bei Cum/Ex-Geschäften wurden Aktien in kurzer Frist um den Dividendenstichtag ge- und wiederverkauft, um doppelte Steuergutschriften zu erhalten. Dieser Missbrauch soll mit der Initiative durch besseren Informationsaustausch von Börse, Aufsichts- und Finanzbehörden bekämpft werden.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/apo

(END) Dow Jones Newswires

June 25, 2021 04:45 ET (08:45 GMT)

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