Bundestag stimmt dem Lieferkettengesetz zu


Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Der Deutsche Bundestag hat dem umstrittenen Lieferkettengesetz mit großer Mehrheit zugestimmt. Danach werden deutsche Unternehmen verpflichtet, bei ihren direkten Zulieferern auf Menschenrechte und Umweltstandard zu achten. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Das Gesetz sieht ab 2023 strengere Sorgfaltspflichten für Konzerne mit mindestens 3.000 Beschäftigten vor. Ab 2024 sind auch Betriebe mit mindestens 1.000 Mitarbeitern erfasst, was schätzungsweise tausende von Unternehmen betrifft. Das Lieferkettengesetz soll auch für ausländische Unternehmen mit größeren Niederlassungen oder einer Tochtergesellschaft in Deutschland gelten. Allerdings sollen Firmen nicht zivilrechtlich für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden. Bei den Zulieferern der Zulieferer greift das Gesetz nur dann, wenn dem Unternehmen belastbare Erkenntnisse über Menschenrechtsverletzungen vorliegen.

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Das Gesetz ist laut Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) "ein starkes Signal und ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung grundlegender Menschenrechtsstandards" in globalen Lieferketten." "Es muss noch mehr passieren, das ist auch meine Meinung", so Müller. "Dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer gerechteren Globalisierung, und es müssen weitere folgen, eine europäische Regelung, eine Neufassung der Welthandelsordnung, nicht freier, sondern fairer Welthandel." Dem Gesetz wurde mit 412 der 630 abgegebenen Stimmen zugestimmt, 159 stimmten dagegen und 59 enthielten sich. Im Vorfeld hatten die Linken angekündigt, sich zu enthalten, weil das Gesetz noch Lücken beim Durchsetzen der Menschenrechte aufweist. FDP und AfD stimmten gegen das Gesetz.

Der AfD-Abgeordneter Markus Frohnmaier betonte in der Debatte, dass das Gesetz schlecht für Unternehmen sei und kleine Unternehmen benachteilige. Ähnlich argumentierte die FDP. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil lobte hingegen das Gesetz. "Es wird mit diesem Gesetz zukünftig möglich sein, dass deutsche Gewerkschaften und deutsche Nichtregierungsorganisationen im Namen und mit Zustimmung der betroffenen Menschen Rechte einklagen können. Das ist konkreter Menschenrechtsschutz", erklärte Heil im Bundestag vor der Abstimmung.

Kritik von Unternehmerverbänden und Umwelthilfe

Vor der Debatte hatten Unternehmerverbände wiederholt Kritik an dem Lieferkettengesetz gewarnt. Der Bundesverband der Deutschen Industrie kritisierte, dass das Gesetz die Unternehmen mit der Auslegung der Pflichten im Regen stehen lasse. "Es ist bedauerlich, dass die Politik versucht, ein gutes Ziel mit einem schlecht gemachten Gesetz zu erreichen. Die geplanten Vorschriften werden insbesondere mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen stellen und an den Umständen vor Ort wenig ändern", erklärte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Unverhältnismäßig hoch seien zudem die Sanktionen, die im Falle einer Verletzung der unbestimmten Sorgfaltspflichten zum Tragen kommen. "Für Unternehmen entstehen unkalkulierbare Risiken", so der BDI.

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Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) wies auf mögliche Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen und einem womöglich völligen Rückzug aus Ländern mit hohem Menschenrechtsrisiko hin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wiederum sieht das Gesetz als ersten wichtigen Schritt hin zu verantwortungsvolleren Lieferketten. Allerdings falle das Gesetz weit hinter die Erwartungen zurück und bleibt im Hinblick auf Umweltschutz und den Geltungsbereich ungenügend.

"Die Wirtschaftsverbände haben zusammen mit dem Wirtschaftsflügel der Union und Wirtschaftsminister Altmaier bis zuletzt starken Druck ausgeübt und das Gesetz massiv ausgehöhlt", monierte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Damit hat Deutschland eine historische Chance vertan, die drängendsten Umweltprobleme unserer Zeit - Biodiversitätsverlust und Klimawandel - im Gesetz zu verankern. Für Unternehmen, die Naturzerstörung in ihren Lieferketten in Kauf nehmen, wird sich mit dem Gesetz nur wenig ändern."

(Mitarbeit: Andreas Kißler)

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/cbr

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(END) Dow Jones Newswires

June 11, 2021 05:03 ET (09:03 GMT)

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