Bundesverfassungsgericht: Klage des Deutschlandradios eingetroffen


KARLSRUHE (dpa-AFX) - Dem Bundesverfassungsgericht liegen mittlerweile Klagen von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag vor. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit. Die öffentlich-rechtlichen Sender kämpfen dafür, dass die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro doch noch kommt. Es war im entsprechenden Staatsvertrag vorgesehen, dass die Haushalte ab 1. Januar 2021 86 Cent mehr zahlen müssen. Zunächst hatte das ZDF Klage eingereicht, am Freitag folgten ARD und Deutschlandradio.

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Sachsen-Anhalt hatte in dieser Woche die Anpassung des Rundfunkbeitrags blockiert, indem Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) den Gesetzentwurf vor der Abstimmung aus dem Landtag in Magdeburg zurückzog. Weil ausnahmslos alle Bundesländer zustimmen müssen, kann der Staatsvertrag nicht in Kraft treten. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Die Sender haben in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt verbunden mit einem Eilverfahren. Bei diesem könnte das Gericht vorgelagert entscheiden, bis in der Hauptsache dann später ein Urteil fällt. Eine Entscheidung ist noch nicht absehbar./rin/DP/nas

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