Deutschland und Schweiz wollen bei Wettbewerbsfragen enger zusammenarbeiten
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Deutschland hat mit der Schweiz ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden unterzeichnet. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium bekannt. Das Abkommen erlaube dem Bundeskartellamt und der Schweizer Wettbewerbskommission künftig eine effiziente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dadurch trage es zu einem besseren Schutz des Wettbewerbs in Deutschland und der Schweiz bei, wo es allerdings noch von der Schweizer Bundesversammlung genehmigt werden müsse.
"Das Abkommen verleiht den Wettbewerbsbehörden neue Stärke", erklärte Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold. "Künftig müssen kartellbehördliche Untersuchungen nicht mehr vor Ländergrenzen Halt machen." Vielmehr könnten das Bundeskartellamt und die Schweizer Wettbewerbskommission ihre Untersuchungen koordinieren und Beweise austauschen, die sie in ihren Untersuchungen gewonnen hätten. Bisher war die behördliche Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen mit der Schweiz den Angaben zufolge informeller Natur.
Das Abkommen schaffe nun den Rahmen für eine bessere behördliche Zusammenarbeit und damit eine effektive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts. Beispielsweise könnten parallele Verfahren im Einklang mit dem Abkommen koordiniert und gemeinsame Analysen vorgenommen werden. Auch die Zustellung behördlicher Mitteilungen und Verfügungen werde erleichtert. Zudem könnten die Wettbewerbsbehörden zukünftig vertrauliche Informationen austauschen. Der Informationsaustausch unterliege dabei strengen Auflagen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten, betonte das Bundeswirtschaftsministerium.
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November 01, 2022 10:50 ET (14:50 GMT)